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Löbl. Verein- und Bündnuß Dero vorsfahrenden Königen Glorwürdigsten An-gedenckens mit unsern Gnådigen Herren und Obern, den samtlichen Dreyszehen und Zugewandten OrthenLobli-cher Endgnoßschafft wiederum zu ersneuern, und zu einer Solemnifationund Vollstreckung zu richten, habenwohl ermeldt Unsere Gnådige Herrenuff Euwer Majest. Begehren, uns gegenwertige Ihre Abgesandten vorderistbefelchnet und verordnet Euwer Majest.zu versichern Ihrer willigsten und getreuesten Diensten und Affection, mitErbietung höchster Ehren und Bunds-genössischen Refpects, und demnachDero weiterer beliebiger Verordnungbey dieseremSolemnisations Geschafft zuerwarten, hierneben aber auch demühtigst zu bitten, Uns in bekannten Un-fern Angelegenheiten gnädigst anzuho-ren, und derselben Dero hochverrühmten Generofitåt und Justiz, Unsererunzweiffenlichen Hoffnung nach, uns zugewehren, sonderlich die versprocheneSatisfaction gnädigst wiederfahren zulassen, GOtt wölle das Werck segnen,und den erwünschten Zweck erreichenlaffen.
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