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8.
SnManutention des Erb- Rech-tens, droict D. Aubaine genannt:Item der alten Freyheiten so woldes Eydgnoffisch. Guardi- Regi-ments, als der hundert Schwey-Beren: mit wenig Worten zumelden: In Erhaltung alles des-sen so in den Bunds- und Bey=brieffen Königl. feith zugesagt bund versprochen war.
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Was nun die Verrichtung über den einenoder anderen Puncten mitgebracht, ist in demschrifftlichen Bescheid, so in Namen Ihr Maj.Die Königl. Commiffarii von sich gegeben,an seinem Ort mit mehrerm ausgedruckt, alshier anders zu vermelden unnöthig, als daß dieHerren Bottschaffter an ihrem Fleiß und Em-sigkeit nichts erwinden lassen, damit ihrer In-struction, und der selbst redenden Billigkeitgemäß alles dasjenige zu Werck gesezet undvollzogen wurde, was der buchstäbliche Inn.halt der zusamen habenden und neu aufgerichsten Tractaten ausweisen tháte. Demnach rewurde die Anstalt zu der Bunds- Solennifati-on gemacht, darvon innachfolgendem dritten Sund letsten Theil soll gesagt werden.
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