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Zweiter Band.
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Siebenuncliunfzigsteu Kapitel.

unsicher, obgleich der Einfluss metaphysischer Gewohnheiten diesevergeblichen Untersuchungen entschuldigen könnte. Die sozialeWirksamkeit einer solchen Macht muss, wie bei der katholischenMacht, seiner gesetzlichen Organisation vorausgehen. Es genügt,wenn ich ihren Beruf in dem System des modernen Gesellschafts-lebens andeute.

Die geistliche Macht muss von der weltlichen Macht völliggeschieden und unabhängig sein; sie hat die Ideen und Sitten zuleiten, während die weltliche Macht sich nur zur vollziehendenThätigkeit wendet. Die Entwickelung der Menschheit kennzeichnetsich durch den wachsenden Einfluss, den das spekulative Leben aufdas thätige auszuüben hat, wenn auch letzteres fortwährend daswirkliche Uebergewicht hat. Es wäre daher ein Widerspruch,wenn man annehmen wollte, dass die betrachtende Seite desMenschen in dem sozialen Staat einer eigenen Ausbildung undeiner bestimmten Leitung entbehren solle, während diese Trennungschon im Mittelalter bei einer niederen Civilisation bestanden hat.Kurz, wenn alle Welt die Nothwendigkeit einer Trennung derTheorie von der Praxis für die gleichzeitige Vervollkommnungbeider anerkennt, so darf' mau doch nicht zögern, das Prinzip auchbei den schwierigsten und wichtigsten Vornahmen auszuführen.Auch wird in geistiger Hinsicht die Trennung der Gewalten dieUnterscheidung von Wissenschaft und Kunst in der Ordnung dersozialen Ideen verwirklichen.

Der Katholizismus hat die Gemeinschaft im Leben durch dieBefreiung der Moral von der Politik entwickelt. Diese noch sowenig verstandene That hat die Gesetze in Bezug auf allgemeineBedürfnisse unter den Schutz von Auflassungen gestellt, welchevon untergeordneten und vereinzelten Interessen frei sind. Nunwürde ein solcher Fortschritt bei dem gleichzeitigen Kampf derLeidenschaften keinen Bestand haben, wenn er blos auf eineabstrakte Lehre sich stützte und nicht durch eine besondereund von der politischen Macht unabhängige, moralische Gewaltbelebt würde. Selbst die metaphysischen Verfassungen haben trotzder Vermischung der beiden Arten von Befugnissen diesen Fort'schritt dadurch anerkannt, dass sie bis zu den geringsten Bürgerneine allgemeine Aufsicht über alle politischen Maassregeln einge-