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behauptet, daß dieser außerordentliche Gewinn der Industrie van dem der Privat-arbcit bewilligten Preise kommt. Aber es kann sein, daß der Besitzer des Geheim-nisses nicht arbeitet, und im Allgemeinen bestätigt sich sogar diese Annahme.Andererseits bewilligt er für die Arbeit, welche er verlangt, keinen hohen Lohn.Die Waare erfordert keine höhere» Kosten, um auf den Markt geführt zu werden;aber sie erhält eine» besseren Preis aus demselben Grunde, welcher den Preissatzdes Getreides erhöht; d. h. man würde es bei einem niedrigeren Preise eher con-sumircn als Produciren. Buchanan.

3) Es ist klar, daß diese Produkte in keiner Weise mit dem verwendeten Kapi-

tal in Verhältniß stehen können. Der Preis einer Waare ist so, daß er demEigenthümer des Geheimnisses einen Ueberschuß über den Lohn und Gewinnlassen kann: darum bleibt dieser Ueberschuß, weit entfernt, irgend ein Verhältnißzu dem verwendete» Fonds und der Arbeit zu haben, davvn vollkommen unab-hängig. Buchanan.

4) Der aus einem Monopole fließende Gewinn beruhe gerade auf demselben

Principe wie die Rente: ein Monopol bringt auf künstliche Weise Das hervor, wasin dem Falle der Rente durch natürliche Ursachen herbeigeführt wird. Esbeschränkt die Zufuhr des Marktes soweit, bis der Preis sich über das Niveau desLohnes und Gewinnes erhebt. Durch eine ähnliche Beschränkung in der Zufuhrwird die Rente größer. Der Monopolist erhebt nicht, wie Smith erklärt, denLohn und Gewinn über ihren natürlichen Prcissatz, sondern er nimmt einen Ueber-schnß über den Lohn und Gewinn vorweg. Buchanan.

!i) Thomas Tookc, welcher der National-Oeconomie große Dienste geleistet,hat im Jahre 1838 ein ausgezeichnetes Werk in 2 Bände» herausgegeben unterdem Titel: Illstorz' ok ?rlces trenn 17N3 lo 1837. Dies Buch kau» als unentbehr-liche Ergänzung zu dem Kapitel von Adam Smith über die Preise betrachtetWerden. A. Blanqui.

Achtes Kapitel.

Der Arbeitslohn.

Das Erzeugnis; der Arbeit bildet die natürliche Vergütung der- )^lbcn oder den Arbeitslohn.

In jenem ursprünglichen Zustande, welcher der Bodeiianeignung^"d der Kapitalansammlung vorhergeht, gehört das ganze Arbeits-^ättlgm'ß dem Arbeiter. Er hat weder mit einem Grundbesitzer, nocheinem Meister zu theilen. *