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Sobald der Boden P rivateigenth nm wird, fordert der Grund-besitzer einen Theil von stPallen Erzeugnissen, welche der Arbeiter !auf demselben hervorbringen oder sammeln kann. Seine Rente bil-det den ersten Abzug von dem Erzeugniß der aus den Boden verwen-deten Arbeit.

Es kommt selten vor, daß Derjenige, welcher das Land bestellt,die Mittel hat, sich bis zur Zeit der Erndte zu erhalten. Sein Unter-halt wird ihm gewöhnlich aus dem Kapital eines Herrn, des Päch-ters, vorgeschossen, der ihn beschäftigt, und kein Interesse habenwürde, ihn zu beschäftigen, wenn er reicht von dem Erzeugniß seiner 'Arbeit einen Antheil erhielte, oder wenn sein Kapital ihm nicht mitGewinn zurückerstattet würde. Dieser Gewinn bildet einen zweitenAbzug von dem Erzeugniß der auf den Boden verwendeten Arbeit.

Daö Erzeugniß fast aller anderen Arbeit ist dein gleichen Gc-winnabzugc ausgesetzt. In allen Handwerken und Gewerben hatder größere Theil der Arbeiter einen Herrn nöthig, der ihnen dasArbcitsmatcrial, ihren Lohn und ihren Unterhalt bis zur Vollendungihrer Arbeit vorschießen muß. Er hat an dem Erzeugniß ihrer Arbeitoder an dem Werthe, welchen diese zu dem Material hinzufügt,knien Antheil, und in diesem Antheil besteht sein Gewinn.

Manchmal kommt eö freilich vor, daß ein einzelner unabhän-^giger Arbeiter genug Kapital hat, um die Materialien zu kaufen, undsich bis zur Vollendung der Arbeit zu unterhalten. Dann ist erHerr oder Meister und Arbeiter zugleich, und genießt das ganze Er-zeugnis seiner eigenen Arbeit, oder den ganzen Werth, welcher durchletztere zu dem Material hinzugekommen ist. Darin ist dann Das-lenigc enthalten, was sonst als zweierlei Einkommen zweier verschie-denen Personen, nämlich als Kapitalgewinn und Arbeitslohn, erscheint.^

Indeß sind solche Fälle nicht sehr häufig, und es dienen überallde Europa zwanzig Arbeiter unter einen, Meister gegen einen, der^abhängig ist. Folglich wird unter Arbeitslohn immer Daö ver-enden, was er gewöhnlich ist, wenn der Arbeiter und der Kapital-besitzer, der jenen beschäftigt, jeder eine eigene Person sind.

Was der gebräuchliche Arbeitslohn sei, das hängt überall von^e», Cvntractc ab, den jene beiden Parteien, deren Interessen durch-nicht die nämlichen sind, mit einander gewöhnlich eingehen. Die