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oder zu Lande verführt, oder auch in einem Lagcrhause aufbewahrtwerden, unterworfen sind. Mithin ändert sich jener Gewinn nichtnur von Jahr zu Jahr, sondern von Tag zu Tag, und beinahe vonStunde zu Stunde. Anzugeben, was der mittlere Gewinn bei allenin einem großen Königreiche gangbaren Gewerben sei, müßte nochviel schwieriger sein, und darüber sich ein Urtheil zu bilden, wie hocher früher oder in längst verflossenen Zeiten sich belaufen habe, würdeganz unmöglich sein.
Wenn es aber auch unmöglich ist, mit einiger Genauigkeit an-zugeben, wie viel der mittlere Kapitalgcwinn in unseren oder in altenZeiten beträgt oder betrug, so läßt sich doch aus dem Geldzins eini-germaßen ein Schluß ziehen. Man kann eS als einen Grundsatzgelten lassen, daß überall, wo mit dem Gelde viel gemacht werdenkann, gewöhnlich auch für die Benutzung desselben viel gegeben wird,und wo wenig damit gemacht werden kann, gewöhnlich auch wenigergegeben wird. Je nachdem also der übliche Zinsfuß in einem Landesich ändert, kann man auch gewiß versichert sein, daß der gewöhn-liche Kapitalgewinn sich mit ihm ändert, sinkt, wenn jener sinkt, undsteigt, wenn jener steigt. Der Fortgang, welchen der Zins nimmt,leitet unS folglich zu einem Schlüsse aus den Fortgang des Ge-winnes.
Durch die Arte aus dem siebcnunddrcißigsten RegierungsjahreHeinrichs VIII. wurde aller Zins über zehn Proeent für ungesetzlicherklärt. Gewiß hatte man früher bisweilen mehr genommen. Unterder Regierung GduardS VI. verbot der religiöse (Rfcr allen Zi»ö-DicscS Verbot halte jedoch, wie eö heißt, gleich allen anderen diejerArt, keinen Grfolg, und verschlimmerte wahrscheinlich eher daS Uebeldeö Wuchers, dem eö steuern sollte. Die Arte Heinrichs VlUwurde durch das Statut auö dem dreizehnten Regierungsjahre der(Llsiabeth, Kapitel K, erneuert, und zehn Proeent blieb der gesetzlicheZinsfuß bis in'S einundzwanzigste NegierungSjahe Jacobs >-, wo eraus acht Proeent ermäßigt wurde. Bald nach der Restaurationwurde er aus sechs Proeent und in, zwölften Rcgierungsjahrc derKönigin Anna auf fünf Proeent herabgesetzt. Diese Pcrordnungcnscheinen sämmtlich höchst zeitgemäß gegeben worden zu sei». ^scheint, daß sie dem gebräuchlichen Zinsfüße, d. h. demjenigen, a"