10
und Reinertrag (Mat licml) unterscheidet, eben so in dem Einkommenaller Einwohner eines großen Landes unterscheiden.
Der Rohertrag eines Privatgutes begreift Dasjenige in sich,was von dem Pachter gezahlt wird; der Reinertrag ist das, wasfür den Grundeigenthümcr nach Abzug der Wirthschafts- und Rc-paraturkostcn und aller anderen nothwendigen Lasten übrig bleibt,oder was er, ohne seinem Gute zu schaden, zu dem für seine unmittel-bare Konsumtion bestimmten Borrath schlagen, oder für seine Tafel,seine Dienerschaft, für den Schmuck und die Geräthschaftcn seinesHauses, für seine Vergnügungen und Genüsse ausgeben kann. Seinwirklicher Reichthum richtet sich nicht nach dem Roherträge, sondernnach dem Reinerträge.
Der Rohertrag aller Einwohner eines großen Landes begreiftdas gcsammte Jahrcsprodukt ihres Bodens und ihrer Arbeit in sich;den Reinertrag enthält Dasjenige, was ihnen nach Abzug der Unter-haltskostcn, erstens ihres stehenden und zweitens ihres unilaufendenKapitals, übrigbleibt, oder Dasjenige, was sie, ohne ihr Kapitalanzugreifen, zu dem für ihre unmittelbare Konsumtion bestimmtenVorrath schlagen, oder auf ihre Lebensrnittel, Bequemlichkeiten undGenüsse verwenden können. Auch ihr wirklicher Reichthum richtetsich nicht nach ihrem Roherträge, sondern nach ihrem Reinerträge.
Die ganze Ausgabe für den Unterhalt des stehenden Kapitalsmuß offenbar von dem reinen Einkommen der Gesellschaft ausge-schlossen werden. Weder die zur Erhaltung ihrer nützlichen Ma-schinen und Gewerkswerkzeuge, ihrer gewinntragcndcn Gebäudeu. s. w. nöthigen Materialien, noch das Produkt der zur Bearbei-tung dieser Materialien nöthigen Arbeit kann einen Theil desselbenausmachen. Der Preis dieser Arbeit kann allerdings einen Theildesselben bilden, wenn die so beschäftigten Arbeiter den ganzen Werthihres Lohncö zu ihrem für die unmittelbare Consumtion bestimmtenVorrath schlagen können. In anderen Arten der Arbeit aber kommtsowohl der Preis als das Produkt zu diesem Vorrath, der Preis zudein der Arbeiter, daö Produkt zu dem anderer Leute, deren Lebens-unterhalt, Genüsse und Annehmlichkeiten durch die Arbeit jenerArbeiter vergrößert worden.
2 *