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sind, wenig mehr als vierzig Psnnd baaren Geldes werth. ES wardaher ein Akt so großer Ungerechtigkeit, als er vielleicht kaum von derRegierung irgend eines anderen Landes, das frei zu sein behauptet,ausgeübt worden ist, einen Gläubiger zu zwingen, jenes Papier alsvolle Zahlung für eine Schuld von hundert Pfund, die er in baarcmGelde gegeben hatte, anzunehmen. Es ist offenbar, daß das ganzeVerfahren von Anfang an der Plan eines betrügerischen Schuldnerswar, seine Gläubiger zu prellen, wie denn auch der ehrliche undoffene Iw. Douglas es ausspricht. Die Regierung von Pcnnsyl-vanicn wollte zwar bei ihrer ersten PapicrgcldauSgabc k722 ihremPapiere dadurch einen gleichen Werth mit Gold und Silber geben,daß sie gegen alle Diejenigen Geldstrafe verhängte, die in dem Preiseihrer Waaren einen Unterschied machten, je nachdem sie sie entwedergegen Kolonicpapicr, oder für Gold und Silber verkauften. DieMaaßnahme war ebne so tyrannisch, aber doch weniger wirksam alsdiejenige, zu deren Unterstützung sie getroffen wurde. Ein positivesGesetz kanu aber wohl einen Schilling zu einem gesetzlichen Zahlungs-mittel für eine Guinec machen, weil es die Gerichtshöfe anweisenkann, den Schuldner, der jenes Acguivalcnt entrichtet hat, freizu-sprechen; aber kein positives Gesetz kann einen Menschen, der Waa-ren verkauft, und dein es freisteht, nach Belieben zu verkaufen odernicht zu verkaufen, dazu zwingen, daß er bei der Bezahlung dersel-ben einen Schilling für eine Guince annimmt. Trotz jeder Maaß-regel dieser Art ergab sich aus dem Wechselkurs mit Großbritannien ,daß hundert Pfund Sterling unter Umständen in einigen Kolonienfür ein Acguivalcnt von hundert und dreißig Pfund, und in anderengar für ein Acguivalcnt von clfhundcrt Pfund Papiergeld galten.Diese Differenz in dem Werthe entsprang auö der Differenz der inverschiedenen Kolonien ausgegebenen Quansität Papiergeldes, undder größeren oder geringeren Wahrscheinlichkeit und Entfermhcit derendlichen Einlösung und Wicdcrbczahlung.

Kein Gesetz konnte also billiger sein, als die in den Kolonienso ungerechter Weise gescholtene ParlamcntSaktc, die erklärte, daßkein in Zukunft ausgegebenes Papiergeld ein gesetzliches Zahlungs-mittel sein solle.

Pcnnsylvanicn war in seiner Papicrgcldausgabe immer gcmäßig-