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Privatvermögcn der Theilnchmer machte es ihnen am Ende möglich, alle For-derungen an die Bank zu befriedigen. Der ganze Verlust, bis die Geschäfte abge-wickelt waren, soll sich etwa auf 400,000 I.. belaufen habe». S. LraecchilaNon andball ok älessrs. Uouxlas, Heran ot 60 . Edinburgh, 1778. Mac Culloch.

12 ) Das Buch vo» du Vcrncy kam in Frankreich 1740 in zwei Bänden in12 . heraus, das von du Tot 1738 gleichfalls in zwei Bände» in 12 . Das letzterewar eine Widerlegung des Werkes von Mclon, welches 1736 herauskam.

Blanqui.

13) In den englischen Finanzen ist es Brauch, daß man bei Fundirung einerSchuld zu gleicher Zeit eine Summe für die Verwaltungskosten fundirt.

Blanqui.

14) Das Wort tallies oder Milz ' bedeutet ursprünglich soviel als ein Kerbholz.Es ist dies, wie es scheint, in alle» Ländern die älteste Art gewesen, wie die Kauf-leute mit ihren Kunde» nnd Gläubiger mit ihren Schuldner» Rechnung geführthaben: daß die Quantitäten der Waare oder die Summen Geldes, die Einer anden Anderen abgeliefert hatte, auf einem, nach der Länge in zwei Theile getheiltemStäbe, durch Einschnitte oder Schrift bemerkt wurde» , und vo» dielen Theilen dereine von dem Kaufmann oder Gläubiger zurückbehalte», der andere dem Kundenoder Schuldner eingehändigt wurde.

Diese allgemeine Rcchnungsmethode ist dann auch lange Zeit von derenglische» Schatzkammer oder dem Erchcqner bei ihren Darlchncn und Berech-nungen gebraucht worden. In den englischen Statute» geschieht einer dreifachenArt solcher Kcrbstöckc oder Islllos, die in der Finanzverwaltung dieses Reiches imGebrauche waren, Meldung: Der tallios ol Imms, für Darlehne, welche Privat-personen der Regierung gegeben hatten, der ucklios «k dobt, für Zahlungen, welchedie Regierung a» Privatpersonen geleistet hatte, und worüber sie quittirt wurdeund der I:i»ies c>s renard or aNunanco, für Auszahlungen, welche die Schatz*kammcr an die Sherifs oder andere Beamten, wegen der von ihnen bcstrittcncnUnkosten oder geleisteten Dienste zu machen hatte.

Hier ist nun von den lallios der ersten Art die Rede (die übrigens schon langtvorher in papierne» llonpons bestanden hatten). Vor Zeiten nämlich wurden dieSummen, welche Privatpersonen, bei einem eröffnete» Darlehne, dem Staate vor-schösse», auf solchen Kcrbstöckc» angezeichnet. Auf jedem derselben stand zugleichder Name der Person, welche das Geld gegeben hatte, und die Nummer, welcheanzeigte, zu welcher Klaffe dieses Darlch» gehörte, oder von welchem Dato es so-Man sagte daher damals: „die mMos von Nr. 1,2 oder 3 sind gestiegen,gefallen." Der Theil des Kerbholzes, welchen der Staatsgläubiger in die Hä>>"bekam, wurde der Stock genannt, und vertrat die Stelle der Schuldverschrcib""tz'der, welcher in der Schatzkammer zurückblieb, hieß der Ununlrestook. Daher ko»"»die noch jetzt dauernde Gewohnheit, die StaatSpapicrc die Stocks zu nennen, u»von dem Steigen und Fallen der Stocks zu rede». Noch andere Namen undwohnheitcn sind in der englischen Schatzkammer übrig geblieben, welche diese > -r