Band 
[Erster Band. - Zweiter Band.]
Seite
124
JPEG-Download
 

124

In Ländern, wo Zinsen erlaubt sind, setzt das Gesetz gewöhn-lich, nin die Erpressungen des Wuchers zu verhüten, den höchstenZinsfuß fest, auf den ungestraft eingegangen werden darf. DieserZinsfuß sollte stets etwas über dem niedrigsten Marktpreise, d. h.über dem Preise stehen, welcher von denen, die die unverdächtigsteSicherheit geben können, für die Nutzung des Geldes bezahlt zuwerden pflegt. Würde der gesetzliche Zinsfuß unter den niedrigstenMarktpreis gestellt, so müßten die Folgen fast die nämlichen sein,als wenn das Zinsnchmen überhaupt verboten wäre. Der Gläubi-ger wird sein Geld nicht für weniger ausleihen, als die Nutzungdesselben werth ist, und der Schuldner muß ihn noch für die Gefabrbezahlen, die er läuft, indem er den vollen Werth jener Nutzungannimmt. Wird der gesetzliche Zinsfuß genau nach dem niedrigstenMarktpreise bestimmt, so vernichtet er bei ehrenfesten Leuten, die dieGesetze ihres Landes gewissenhaft halten, den Credit aller Derer, dienicht die beste Sicherheit zu geben haben, und zwingt diese, sich anunbarmherzige Wucherer zu wenden. In einem Lande, wie Groß-britannien , wo der Regierung zu drei Procent und Privatleuten beiguter Sicherheit zu vier und vier und einem halben Procent Geld geliehenwird, ist daher der gegenwärtige gesetzliche Zinsfuß, fünf Procent,vielleicht der allcrangcmesscnste.

Es ist aber wohl zu beachten, daß der gesetzliche Zinsfuß zwaretwas, aber nicht viel über dem niedrigsten Marktpreise stehen sollte.Würde z.B. der gesetzliche Zinsfuß in Großbritannien auf acht oderzehn Proccnt festgesetzt, so würde daS meiste auSzuleihende Geld anVerschwender und Projcktmachcr gegeben werden, da diese sich alleinzu so hohen Zinsen verstehen würden«). Besonnene Leute würdencS nicht wagen, mit ihnen zu concurriren, da sie für die Nutzungdes Geldes nicht mehr geben mögen, als einen Theil von dem, wassie durch diese Nutzung zu gewinnen hoffen können. Sonach würdeein großer Theil des Landeskapitalö denjenigen Händen, die amWahrscheinlichsten einen einträglichen und vorthcilhaften Gebrauchdavon machen könnten, entzogen und Anderen zugewendet, die cShöchst wahrscheinlich durchbringen und verguascn würden. Wo hin-gegen der gesetzliche Zinsfuß nur wenig über den niedrigsten Markt-preis gestellt wird, genießen besonnene Leute als Borger immer den