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ihnen Pferde, Wagen und Lcbensmittel um einen Preis zu stellen,den die Hoflieferanten festsetzten"). Großbritannien ist, glaubeich, dieeinzige Monarchie in Europa , wo diese Lieferungsbedrückung gänzlichaufgehört hat. In Frankreich und Deutschland besteht sie noch").Die Staatsabgabcn, welche die Pächter zu leisten hatten, waren ebenso unregelmäßig und drückend als die Dienste. So sehr sich die altenBarone auch dagegen sperrten, dem Landesherr» eine Geldbeisteuer zuentrichten, so gaben sie es doch gern zu, daß er ihrcGrundholdcn,wiesie es nannten, besteuerte (tollte), und hatten nicht Einsicht genug,um im Voraus zu erkennen, wie sehr dies am Ende ihr eigenes Ein-kommen treffen müßte. Die Wille, wie sie noch in Frankreich besteht,kann als ein Beispiel jener alten Besteuerungen dienen. Sie ist eineAbgabe auf die muthmaaßlichcn Gewinnste des Pächters, die mannach dem Kapitalvorrathc schätzt, den er in der Pachtung stecken hat.Es liegt folglich in seinem Interesse, daß er so Wenig als möglich zubesitzen scheine, und eben deshalb so Wenig als möglich auf den An-bau und gar Nichts auf die Verbesserung des Landes wende. Solltesich auch ein Kapital in der Hand eines französischen Pächters sam-meln , so würde die willo doch wie ein Verbot wirken, daß cS nichtin der Landwirthschaft angelegt würde. Ucbcrdics ist diese Abgabeentehrend für Jeden, der ihr unterworfen ist, da sie ihn nicht nurunter den Rang eines Edelmannes, sondern selbst unter den einesStaatsbürgers stellt; wer aber Grundrente bezahlt, unterliegt jenerAbgabe. Einer solchen Herabsetzung wird sich weder ein Edelmannnoch selbst ein Stadtbürger, der Kapital besitzt, unterziehen. Eshindert also jene Abgabe nicht nur das Kapital, welches auf demLande angesammelt wird, daran, daß es zur Bodenvcrbcsscrung ver-wendet werde, sondern sie macht auch alle übrigen Kapitalien dieserAnlegungsart abwendig. Die alten Zehnten und Fünfzehnten, diefrüher in England so üblich waren, scheinen, sofern sie die Ländcrcicnbetrafen, eben solche Abgaben gewesen zu sein, als die Wille>«).

Unter allen diesen Entmnthigungcn ließ sich nur wenig Boden-verbesserung von den Landbaucrn erwarten. Diese Kläffe von Leu-ten ist selbst bei aller Freiheit und Sicherheit, welche ihr das Gesetzgewährt, immer bei Bodcnvcrbcsscrungcn in einer sehr ungünstigenLage. Der Pächter ist in Vergleich mit dem Eigenthümer wie ein