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zunehmende Verfall der Kriogszuchl, dass der Gipfel desRuhmes bereits überschritten ist; bald war in ihren HeerenAufruhr und Meuterei an die Stelle der frühem eisernenDisciplin getreten, die Folgen blieben nicht aus. Niederlagentraten an die Stelle der frühem Siege und nach den un-heilvollen Ereignissen von Marignano, Biococca und Pavia traten die Schweizer von der Bühne, auf der die VölkerEuropa’s handelnd auftreten, ab.
In der folgenden Friedensperiode, welche nur durchzeitweise, unbedeutende Unruhen gestört wurde, kam dasKriegswesen und die Kriegskunst der Schweizer mehr undmehr in Verfall. Der fremde Kriegsdienst erhielt sich nochin grossem Vassstabe bis über den Anfang des XVII. Jahr-hunderts, von da an kam derselbe in Abnahme, bis endlich1859 der letzte Ueberrest desselben von der schweizerischenBundesversammlung beseitiget wurde.
II- §<aa<svt*rfas8ung.
Bundesverfassung und Rundesreclit der schweizerischenEidgenossenschaft. Die Grundlage des staatsrechtlichenVerbandes und der Bundesverfassung der schweizerischenEidgenossen bildeten die Bundesbriefe. — Jeder Ort tratmit besondern Bedingungen und mit Uebernahme besondererVerpflichtungen in den Bund. Wenn im Laufe der Zeitdie Bestimmungen der Bundesbriefe nicht mehr genügten,Wurden besondere Salzungen vereinbart., so entstand derPfaffenbrief, der Sempacherbrief und das Slanserverkomm-niss, welche als die Grundsteine des schweizerischen Bundes-recht,es betrachtet werden können.
Der I’fafTenbrief ist 1370 errichtet worden ; er ist der erste Schrittzu einem gemeinen Lnndesfrieden und war gegen Oesterreich und die•nächtige Geistlichkeit, welch’ letztere dadurch den weltlichen Gerichtenunterworfen wurde, gerichtet. — Der Sempacherbrief ist 1393 aufge-stellt worden; er bezweckte eine gemeinsame Kriegsordnung und he-