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aus Holland und Seeland herein. Gäbe es nun einen freien Handelzwischen Frankreich und England, oder könnten die französischen Güter unter den nämlichen Zöllen als die aller anderen europäischen Völker eingeführt werden, so daß der Zoll also bei der Wiederaus-fuhr zurückgegeben würde: so könnte England an einem HandelAntheil haben, der sich für Holland so vorthcilhast erweist.
Drittens und letztens giebt es kein sicheres Kennzeichen, wo-durch man unterscheiden könnte, auf welcher Seite die sogenannteHandelsbilanz zwischen zwei Ländern steht, oder welches von beidenden größten Werth ausführt. Nationalvorurthcil und Nationalhaß,allezeit von demPrivatintcressc einzelner Handeltreibender eingegeben,sind die Principien, welche im Allgemeinen unser Urtheil über allederartige Fragen bestimmen. Es giebt jedoch zwei Kennzeichen, ausdie man sich bei dieser Gelegenheit öfters berufen hat: die Zoll-hausbücher und der Wechselkurs. Von den Zollhausbüchern wird,wie ich glaube, jetzt allgemein anerkannt, daß sie ein sehr unsichererMaaßstab sind, weil die Schätzung der meisten Güter, wie-sie inihnen aufgenommen wird, höchst ungenau ist. Mit dem Wechsel-kurse aber verhält es sich vielleicht wenig besser.
Wenn der Wechselkurs zwischen zwei Plätzen, wie London undParis , al pari ist, so soll daö ein Zeichen sein, daß die SchuldenLondons gegen Paris durch die Schulden, welche Paris gegenLondon hat, ausgeglichen werden«- Wenn umgekehrt iu London füreinen Wechsel von PariS ein Aufgeld gezahlt wird, so soll das an-zeigen, daß die Schulden Londons gegen Paris nicht durch dieSchulden ausgeglichen werden, welche Paris an London zu zahlenhat, sondcrn daß von dem letzteren Orte auS ein Uebcrschuß vonGeld geschickt werden müsse, dessen Versendung Gefahr, Mühe undKosten verursache, wofür ein Aufgeld gefordert und bewilligt werde.Nun werde aber der gewöhnliche Stand der Schulden und Forde-rungen zwischen diesen beiden Städten nothwendig durch den ordent-lichen Handelsverkehr der einen mit der anderen bestimmt. Wennkeine von beiden zu einem höheren Betrage von der anderen einführe,als sie ihr wieder zuführe, so können die Schulden und Forderungeneiner jeden sich gegen Einander ausgleichen. Wenn aber die eineeinen größeren Werth von der anderen einführe,,als sie ihr zuführe,