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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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Jahren auf Depositen von Gold- und Silberbarren in ihren Büchernein Guthaben zu geben. Dieses Guthaben ist gewöhnlich um fünfProccut unter dem Münzprcisc solcher Barren. Auch giebt die Bankzugleich eine sogenannte Uvooiiibsv oder Quittung, welche denjenigen,der das Depositum gemacht hat, oder den Inhaber der Quittungberechtigt, die Barren zu jeder Zeü innerhalb sechs Monaten zurück-zunehmen , wenn er der Bank eine eben so hohe Summe Bankgeldesüberläßt, als diejenige war, auf welche ihm in ihren Büchern einGuthaben gegeben wurde, und wenn er für die Aufbewahrung, fallsdas Depositum in Silber bestand, ein Viertel Procent, und, fallseö in Gold bestand, ein halbes Procent bezahlt. Zugleich erklärtdie Quittung aber, daß in Ermangelung einer solchen Zahlung undnach Ablauf dieses Termines das Depositum zu dem Preise, fürwelchen es angenommen, oder für welchen in den UebcrtragungS-büchern ein Guthaben gegeben worden, der Bank anheim fallen solle.WaS auf diese Weise für die Aufbewahrung des Depositums gezahltwird, kann als eine Art von MicthszinS für die Niederlage betrachtetwerden. Warum aber dieser MiethSzinS für Gold viel theurer war,als für Silber, davon hat man verschiedene Gründe angegeben. DieFeinheit des Goldes, sagte man, ist schwerer zu ermitteln als die desSilbers. Es können leichter Betrügereien vorkommen, und diese ver-ursachen bei dem edleren Metalle einen größer» Verlust. UcberdicSwünsche der Staat, da das Silber das landüblichc Metall sei, mehrzu Depositen in Silber als in Gold aufzumuntern.

Barrcndcpositen werden am Meisten dann gemacht, wenn derPreis etwas niedriger als gewöhnlich ist, und sie werden wiederherausgenommen, wenn ihr Preis steigt. In Holland steht derMarktpreis der Barren in der Regel Etwas über dem Münzprcisc,und zwar aus dem nämlichen Grunde, weshalb er in England vorder letzten Golbumprägung höher stand. Der Unterschied soll ge-wöhnlich zwischen sechs und sechzehn Stüver*) auf die Mark, oderaus acht Unzen Silber, die elf Theile Feingehalt und einen TheilZusatz enthalten, betragen. Der BankpreiS oder das Guthaben,welches die Bank für Einlagen von solchem Silber giebt (wenn sie

') Der Stüver — 7 Pfennige preußisch.III.

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