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Getreides bis zu einem gewissen Zeitpunkt erlaubt. Die Nothwendig-keit solcher zeitweiligen Statuten beweist hinlänglich daö Unpassendedes allgemeinen Statuts.
Diese Einschränkungen der Einfuhr sind, wenn gleich sie derEinführung der Ausfuhrprämie vorhergehen, doch von demselbenGeiste und denselben Principien eingegeben, die später die Prämieerschufen. So schädlich diese und manche andere Einfuhrbeschrän-kungen an sich selbst sein mögen, so wurden sie doch als eine Folgeder Einfuhrprämie nothwendig. Hätte fremdes Getreide zollfrei odergegen geringen Zoll eingeführt werden können, wenn der Weizenunter achtundvierzig Schilling oder nicht viel darüber stand: so hättees auch mit Bezug der Prämie wieder ausgeführt werden können,woraus denn dem StaatSeinkommcn großer Schaden erwachsen unddie ganze Prämicncinrichtnng, die den Zweck hatte, den Markt fürdaS inländische Erzcugniß, nicht aber für daö ausländische zu er-weitern, umkehren müssen.
III. Der Handel des Kaufmanns, der Getreide für die aus-wärtige Konsumtion ausführt, trägt freilich zur reichlichen Versor-gung des einheimischen Marktes unmittelbar Nichts bei; aber erträgt mittelbar bei. Aus welcher Quelle diese Versorgung michgemeiniglich kommen mag, ob aus dem einheimischen Produkte oderaus der Einfuhr, so kann doch, wenn nicht entweder gewöhnlichmehr Getreide gebaut, oder mehr inS Land eingeführt wird, als manin demselben gewöhnlich verzehrt, die Versorgung des einheimischenMarktes niemals sehr reichlich sein. Wenn aber der Ucberschußnicht in allen gewöhnlichen Fällen ausgeführt werden kann, so wer-den die Producenten es sich niemals angelegen sein lassen mehr zubauen, und die Händler niemals mehr einführen, als nur geradedie Konsumtion des einheimischen Marktes erfordert. Dieser Marktwird höchst selten überfüllt, wohl aber in der Regel zu wenig gefülltsein, weil die Leute, die aus seiner Versorgung ein Geschäft machen,gewöhnlich fürchten, daß ihnen ihre Waare liegen bleiben könne.Das Verbot der Ausfuhr schränkt den Anbau deS Landes auf daSein, waS die Versorgung seiner Einwohner durchaus erfordert; dieFreiheit der Ausfuhr macht es hingegen möglich, die Kultur so weitauszudehnen, daß auch fremde Nationen versorgt werden können.