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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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Wonnen. Da sie aber einen Schlagschatz von fünf Proeent zu zahlengehabt hätte, so würde ihr Verlust bei diesem ganzen Geschäfte wie-derum genau zwei Proccnt gewesen sein.

Wenn der Schlagschatz nur ein Proeent betragen hätte, unddaö umlaufende Goldgelb um zwei Proccnt zu leicht gewesen wäre,so hätte die Bank auf den Preis der Barren nur ein Proccnt ver-loren. Da sie aber auch einen Schlagschatz von ein Proccnt zu zah-len hatte, so würde ihr Verlust ganz eben so wie in allen übrigenFällen sich genau auf zwei Proccnt belaufen haben.

Wenn ein billiger Schlagschatz genommen würde, während zugleicher Zeit das Geld sein volles Gewicht hätte, wie eS seit derletzten Umschmelzung ziemlich genau der Fall ist, so würde die Bank,was sie am Schlagschatz verlöre, am Barrcnprcise wieder gewinnen,und was sie am Barrcnprcise gewönne, am Schlagschatz wieder ver-lieren. Sie würde also bei dem ganzen Geschäft weder verlieren nochgewinnen, und würde in diesem, wie in allen obigen Fällen, ganzeben so daran sein, als wenn es gar keinen Schlagschatz gäbe.

Ist die Abgabe von einer Waare so mäßig, daß sie nicht zumEinschwärzen reizt, so streckt der Kaufmann, der damit Handel treibt,zwar die Abgabe vor, aber er bezahlt sie nicht eigentlich, da er sie imPreise der Waare wicdercrhält. Die Abgabe wird am Ende vondem letzten Käufer oder Konsumenten bezahlt. Dagegen ist daö Geldeine Waare, zu der sich Jeder als ein Kaufmann verhält. Niemandkaust sie in einer andern Absicht, als um sie wieder zu verkaufen,und es giebt für sie gewöhnlich keinen letzten Käufer oder Konsumen-ten. Ist daher die auf das Prägen gelegte Abgabe so mäßig, daßsie nicht zur Falschmünzerei reizt, so schießt zwar Jedermann die Ab-gabe vor, aber am Ende bezahlt sie Niemand, da sie ein Jeder indem erhöhten Werthe der Münze wicdercrhält.

Ein mäßiger Schlagschatz würde daher in keinem Falle die Ko-sten der Bank oder eines Privatmannes, der seine Barren zum Aus-prägen in die Münze bringt, vermehren, und der Mangel einesmäßigen Schlagschatzcs wird sie in keinem Falle vermindern. Esmag ein Schlagschatz genommen werde» oder nicht, so kostet, wennnur das umlaufende Geld sein volles gesetzliches Gewicht hat, dasAusmünzen keinem Menschen Etwas; und wenn es dies volle Ge-