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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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Die französische Kolonie von St. Domingo wurde von See-räubern und Freibeutern angelegt, die lange Zeit weder Frankreichs Schutz suchten, noch seine Herrschaft anerkannten; und als diese Artvon Banditen in sofern Bürger wurden, als sie diese Herrschaft an-erkannten, mußten sie doch noch lange Zeit äußerst gelinde behandeltwerden. In diesem Zeiträume nahm die Volksmenge und die Kulturder Kolonie sehr schnell zu. Selbst der Druck der privilegirtcn Ge-sellschaft, der sie gleich allen anderen französischen Kolonien eine Zeit-lang unterworfen war, konnte ihre Fortschritte zwar etwas aufhal-ten, aber sie doch durchaus nicht hemmen. Der wachsende Wohlstandfand sich sogleich wieder ein, als jener Druck aufhörte. Sie ist jetztdie wichtigste Zuckcrkolonie in Wcstindicn, und ihr Erzcugniß sollgrößer sein, als das aller englischen Zuckerkolonien zusammenge-nommen. Die übrigen französischen Znckerkvlvnien sind alle sehrblühend 2).

Aber keine Kolonien haben so reißende Fortschritte gemacht alsdie der Engländer in Nordamerika .

Uebcrfluß an gutein Lande und die Freiheit, ihre Angelegenhei-ten auf ihre eigene Weise zu verwalten, scheinen die beiden Haupt-ursachen vom Wohlstände aller neuen Kolonien zu sein.

In Betreff der Menge guten Landes sind zwar die englischenKolonien in Nordamerika sehr reichlich versehen, stehen aber darindoch hinter den spanischen und portugiesischen zurück, und haben vordenen, welche die Franzosen vor dem letzten Kriege besaßen, Nichtsvoraus. Dagegen ist die politische Verfassung der englischen Kolo-nien dem Anbau und der Kultur des Landes günstiger gewesen alsdie Verfassung irgend einer Kolonie der drei anderen Nationen.

Erstens ist das Zusammenkaufen angebauten Landes in denenglischen Kolonien zwar nicht ganz verhütet, aber doch mehr einge-schränkt worden, als in jeder anderen. Das Kolonialgcsctz, welchesjedem Eigenthümer die Verpflichtung auflegt, innerhalb einer gewis-sen Zeit einen bestimmten Theil seiner Ländcrcicn in Anbau zu neh-men und zu kultiviren, und welches im Unterlassungsfälle erklärt,daß diese vernachlässigten Ländercien an einen Anderen übertragenwerden können, ist, wenn auch vielleicht nicht sehr strenge grhand-habt, doch nicht ohne Wirkung gewesen.