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landeö passen. Das letzte« litt oft nicht nur in seinen Einkünften,wenn es einen großen Theil der bei der Einfuhr gezahlten Zöllezurückgab, sondern auch in seinen Manufakturen, wenn eS auf demKolonialmarkte in Folge der leichten Bedingungen, unter denenwegen der Rückzöllc fremde Manufakturwaaren dahingebracht werdendurften, nicht Preise halten konnte. Man behauptet allgemein, daßdie Fortschritte in der Lcinwandmanufaktur Großbritanniens durchdie Rückzölle, welche bei der Wiederausfuhr deutscher Leinwand nachden amerikanischen Kolonien gewährt wurden, sehr aufgehaltenworden feien.
Wenn aber auch Großbritanniens Politik in Betreff des Han-dels seiner Kolonien von dem nämlichen kaufmännischen Geiste ein-gegeben worden ist, wie die Politik anderer Nationen, so ist sie dochim Ganzen weniger illiberal und drückend gewesen, als diese.
In allein, außer im auswärtigen Handel, ist die Freiheit derenglischen Kolonisten, ihre eigenen Angelegenheiten ganz nach ihremSinne zu ordnen, unbegrenzt. Sie ist in jeder Beziehung der ihrerMitbürger im Mutterlandc gleich, und ebenfalls durch eine Versamm-lung von Volkörepräscntantcn gesichert, die allein das Recht hat,Abgabe» zur Unterhaltung der Kolonial-Regierung aufzulegen.Das Ansehen dieser Versammlung hält die vollziehende Gewalt inRespekt, und weder der allernicdrigstc noch der abhängigste Kolonisthat, so lange er dem Gesetze gehorcht, irgend Etwas von dein Un-willen des Gouverneurs oder der Civil- und Militairbeaniten in derProvinz zu befürchten. Obgleich freilich die Kolonie-Versamm-lungen eben so, wie in England daS Unterhaus, nicht immer eineganz gleiche Repräsentation des Volkes sind, so nähern sie sich diesemCharakter doch weit mehr, und da entweder die vollziehende Gewaltkeine Mittel hat, sie zu bestechen, oder sie wegen der Unterstützung,die sie von dem Mutterlandc erhält, nicht zu bestechen braucht, sostehe» sie vielleicht im Allgemeinen mehr unter dem Einfluß ihrerKonstituenten. Der Senat (Umme.il), der in den Kolonien demgroßbritannisehcn jObcrhause entspricht, besteht auö keinem erblichenAdel. In einigen Kolonien, wie in drei Gouvernements von Ncu-Cngland, wird dieser Senat nicht vom Könige ernannt, sondern vonden Volkörepräsentantcn gewählt. In keiner der englischen Kolonien