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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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2) Durch die Revolution wurde in St. Domingo eine große Menge Psion«zungen vernichtet und die Zuckeransfuhr ist gegenwärtig sehr unbedeutend.

Mac Culloch.

3) Es ist bekannt, daß nach dem System des englischen EivilrcchtS dasEigenthum der Ländercicn durchaus als ei» Lchnsbcsitz, oder als ein von einemHöheren, vornehmlich vom Könige, unter gewissen Bedingungen und ausgelegtenVerpflichtungen bewilligtes und geschenktes Eigenthum betrachtet wird. Deswegenheißt in der englischen Rechtssprache jedes Landcigenthum, von welcher Art es auchsonst sei» mag, ein tvnuro, das heißt. Etwas, welches man von der Hand einesAndern erhalten hat; und jeder Gutsbesitzer ist ein tonaiu, ein bonollonmns desKönigs, oder eines Lords. Diese tonuros sind aber wieder von verschiedener Art,und haben verschiedene Name», nachdem die damit verbundenen Rechte verschiedensind. Die erste große Abtheilung von tonuros war vor Alters in England, wiein allen Ländern Europa '«, die zwischen freien, und mit Leibeigenschaft oderKnechtschaft belasteten Gütern , — zwischen broo tonuros und tonuros ul vMonugo.Dieser Unterschied fällt zwar seit der gänzliche» Abschaffung der rillouago, oderder Dicnstbarkeit in England, weg: aber doch ist noch eine Art von tonuros, dieaus dem dienstpflichtigen Eigeuthume entstanden ist, i» denjenigen Gütern übriggeblieben, welche cvgzlwlüs heißen, und die von den iroolwlüs, außer andere»Eigenthümlichkeiten, auch dadurch verschieden sind, daß ihr Besitz kein Recht giebt,bei den Wahlen der Parlamentsglieder für die Grafschaft, wozu das oupxbulägehört, mit zu stimme». Was die freien Lehngüter betrifft, so wurden dieselbenvormals wieder eingetheilt: in die eigentlichen Ritter- oder militärischen Lehen,welches diejenigen sind, die vornehmlich durch Wilhelm den Eroberer in Englandeingeführt, und unter seinen nächsten Nachfolgern beinahe allgemein gewordensind, und in die, welche krov saccaxo, oder nach dem barbarischen Latein, worausjene englische» Wörter entstanden sind, tonomonta iidoei suooagii heißen. DerUrsprung dieses Nameirs und die Natur dieses Eigenthums ist ei» Gegenstandeiner weitläufigen Erörterung in Blackstones Ommoumrx's im sechsten Kapiteldes zweiten Buchs. Nach der wahrscheinlichsten Meinung, für welche sich Black-stone erklärt, ist das Wort aus dem Angelsächsischen soc entstanden, welches Frei-heit oder Privilegium bedeutet. Und die Sache, — die dadurch angezeigte beson-dere Art des Landbesitzes, schrieb sich ebenfalls schon aus den Zeiten der Angel-sächsischen Regierung her, und war ein Uebcrrest der alten Freiheiten, die durchdie Eroberung der Normäuner auf den meisten Güter», durch Einführung einesneuen Lehurechts, verloren ging, aber nach und nach, da der Geist der Zeit undder englischen Verfassung der Freiheit wieder günstiger zu werde» anfing, auch fastallenthalben wieder hergestellt wurde. An sich gab zwar das eigentliche Ritter-oder militärische Lehngut dem Eigenthümer einen höheren Rang, als da« lldorumsoccagium, aber eS war dafür auch mit größeren Lasten verbunden. Die Haupt-charaktere von beiden giebt Blackstonc so an: daß bei dem Nittcrgnte die Dienste,zu welchen der Eigenthümer verpflichtet war, persönlich, und eben deswegen unbe-stimmt, bei den Güter» hingegen, die krov svcoago heiße», bestimmt und gemci-