337
beehren; die dritte die der Handwerker, Manufakturisten und Kauf-leute , welche sie durch die schimpfliche Benennung der unfruchtbarenoder unproduktiven Klaffe herabzuwürdigen suchen. - Le.
Die Klaffe der Grundeigcnthümer trägt zu dem jährlichen Pro-dukte durch die Ausgaben bei, welche sie von Zeit zu Zeit auf dieVerbesserung des Bodens, auf die Gebäude, Abzugsgräben, Ein-zäunungen und andere Meliorationen macht, wodurch die Land-wirthe in Stand gesetzt werden, mit dem nämlichen Kapitale eingrößeres Produkt zu erzielen und folglich eine höhere Rente zu be-zahlen. Diese erhöhte Rente läßt sich als der Zins oder Gewinnbetrachten, der dem Grundcigenthümcr für jenen Kostenaufwandober für das auf die Bodenverbeffcrung verwendete Kapital zu-kommt. Solche Ausgaben heißen in diesem Systeme GrundauS-lagcn (äopensos lonciöros).
Die Landwirthc oder Pächter tragen zu dem jährlichen Pro-dukte durch dasjenige bei, was in diesem Systeme ursprüngliche oderBestand-Auslagen und jährliche AuSlagcn (clspoiises primitives etelöpensos rmnuelles) heißt, und von ihnen auf den Landbau ver-wendet wird. Die Bestand-Auslagen bestehen in den Ackcrwcrk-zeugcn, dem Vi'chstandc,^der Aussaat und in dem Unterhalte derFamilie, des Gesindes und des Viehes des Pächters, wenigstenswährend eines großen Theils des ersten Jahres, oder so lange, biser von dem Boden ein Einkommen ziehen kann. Die jährlichenAuslagen bestehen in dem Saatgetrcide, in der Abnutzung derAckerwcrkzeuge und in dem jährlichen Unterhalt des Gesindes undViehes und auch der Familie des Pächters, sofern ein Theil der-selben als bei dem Ackerbau dienendes Gesinde betrachtet werden »kann. Derjenige Theil des Bodenproduktcs, der ihm nach Be-zahlung der Rente übrig bleibt, muß hinreichend sein, um ihm1) binnen nicht zu langer Zeit, wenigstens vor Ablauf seines Pacht-termins, alle Bestand-Auslagen sammt den gewöhnlichen Kapital-gewinnstcn, — und 2) in jedem Jahre alle jährlichen Auslagen,ebenfalls mit dem gewöhnlichen Kapitalgcwinnste, zu erstatten. Diesebeiden Arten von Ausgaben sind zwei Kapitalien, welche der Pächterauf den Landbau verwendet, und wenn sie ihm nicht mit einem bil-ligen Gewinne regelmäßig wiedererstattet werden, so kann er seinIII. 22