ttl
den gedruckten Debatten des Unterhauses, die freilich nicht immerdie glaubwürdigsten und trcuesten Nachrichten enthalte», daß siedessen angeklagt worden ist. Da die Mitglieder des Ausschussesder Neun sämmtlich Kaufleute waren, und die Gouverneure undFaktoren in den verschiedenen Festungen und Niederlassungen derGesellschaft gänzlich von ihnen abhingcn, so ist eö allerdings nichtunwahrscheinlich, daß die letzteren den Waarcnscndungen und Kom-missionen der ersteren einen großen Vorzug gaben und auf dieseWeise ein wirkliches Monopol begründeten.
Für den zweiten der obengenanntcn Zwecke, für die Unterhal-tung der Festungen und Besatzungen, wurde der Gesellschaft vomParlamente eine jährliche Summe, gewöhnlich gegen 13000 PfundSterling, ausgesetzt, lieber die gehörige Verwendung dieser Summemuß der Ausschuß alle Jahre dein llursitar lloron ok LxolioguorRechnung ablegen, welche Rechnung dann dem Parlamente vorgc-gclegt werden soll. Doch ist von dem Parlamente, welches sich sowenig um die Verwendung von Millionen kümmert, nicht wohl zuerwarten, daß cS auf die Verwendung von 13000 Pfund SterlingAcht haben werde, und der 6»r«itm' III»«» ok lüxoliognor ist seinemAmte und seiner Erziehung nach auch nicht eben besonders befähigt,über daö Schickliche oder Unschickliche einer Ausgabe für Festungenund Besatzungen zu urtheilen. Zwar können die Kapitäne derköniglichen Flotte, oder irgend ein anderer Offizier im Dienste, vondem Admiralitätsamtc damit beauftragt werden, den Zustand derFestungen und Besatzungen zu untersuchen und dem Amte darüberBericht zu erstatten. Aber dieses Amt scheint weiter keine unmittel-bare Gerichtsbarkeit über den Ausschuß, noch irgend eine Gewalt zuhaben, diejenigen zurecht zu weisen, deren Aufführung cS auf dieseWeise untersuchen darf, und die SchiffSkapltäne der königlichenFlotte gelten außerdem »ruch nicht immer für große Kenner der Be-fcstigungökunst. Entfernung von einem Amte, dessen Genuß ohne-hin nur drei Jahre dauert, und dessen rechtmäßige Emolumentc selbstwährend dieser kurzen Dauer sehr klein sind, scheint die höchste Strafezu sei», von der ein Ausschußmitglied für irgend einen Fehler bedrohtist, wenn es sich nicht geradezu einen Untcrschleif oder eine Verun-treuung der öffentlichen oder der Gescllschastögeldcr hat zu Schulden