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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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aus dem Lande triebe, würde in dein Maaße, als dics'gcschähc, jedeEinkommensquelle des Fürsten und der Gesellschaft austrocknen.Nicht bloß die Kapitalgewümstc, sondern auch die Grundrente undder Arbeitslohn würden durch die Entfernung des Kapitals mehroder weniger vermindert werden.

Daher haben auch die Nationen/ welche die aus Kapitalienherrührenden Einkünfte besteuern wollten, keine strenge Erfvl'schunganstellen können, sondern sich mit einer höchst oberflächliche» unddaher mehr oder weniger willkürlichen Schätzung begnügen müssen.Die äußerste Nngleichförmigkcit und Ungewißheit einer auf dieseWeise aufgelegten Steuer kann nur durch die äußerste Mäßigkeitderselben ausgeglichen werden., indem nämlich Jeder sich so sehrunter seinem wahren Einkommen angesetzt findet, daß es ihm wenigKummer macht, wenn auch sein Nachbar noch etwas geringer an-gesetzt sein sollte.

Die sogenannte Landtare in'England hatte den Zweck, dasKapital nach eben dem Verhältnisse als die Ländcreicn zu besteuern.Wenn die auf Ländcreicn gelegte Steuer vier Schilling aus dasPfund Sterling oder den fünften Theil der angenommenen Rentebetrug, so sollte das Kapital zum fünften Theil der angenommenenZinsen besteuert werden. Als die gegenwärtige Landtare zuerst ein-geführt wurde, stand der gesetzliche Zinsfuß auf sechs Proccnt, Manglaubte also auf jede hundert Pfund Sterling Kapital eine Steuervon vicrundzwanzig Schilling, dem fünften Theil von sechs PfundSterling, gelegt zu haben. Seit der gesetzliche Zinsfuß auf fünfProcent heruntergegangen ist, wird die Steuer für jedes hundertPfund Sterling Kapital nur zu zwanzig Schilling angenommen.Die durch die sogenannte Landtare zu erhebende Summe wurde zwi-schen dem Lande und den Hauptstädten getheilte Der größere Theilwurde auf daö Land, und von dem, was auf die Städte fiel, wurdewieder der größere Theil auf die Häuser gelegt. Was noch übrigblieb, um auf die Kapitalien oder Gewerbe der Städte gelegt zuwerden (denn die auf den Landbau angewandten Kapitalien wollteman absichtlich nicht besteuern), war bei Weitem unter dem wahrenWerthe jener Kapitalien oder Gewerbe. Was also auch für Un-glcichförmigkeitcn in der ursprünglichen Besteuerung vorhanden sein