Band 
[Dritter Band. - Vierter Band.]
Seite
236
JPEG-Download
 

236

eine Abgabe aus Wein, die, weil sie so und so viel auf die Tonne(ton) betrug, ein Tonnengeld (tonnogo) genannt wurde, und zwei-tens eine Abgabe aus alle übrigen Waaren, die, weil so und so vielvon dein Pfund (pouuä) Sterling ihres Werthes eingefordert wurde,ein Pfundgeld (pounclago) hieß. In dem siebenundvierzigstcn Rc-gicrungSjahre Eduards III. wurde von jedem Pfunde Sterling desWerthes aller aus- und eingeführten Güter — Wolle, rohe Häute,Leder und Wein, die mit besonderen Abgaben belegt waren, ausge-nommen — sechs Pence als Pfundgeld oder I'ounclngo gezahlt. Imvierzehnten Rcgicrungsjahrc Richards II. wurde diese Abgabe aufeinen Schilling von dem Pfunde Sterling erhöht, drei Jahre späteraber wieder auf sechs Pence heruntergesetzt. Sie kam wieder aufacht Pence in dem zweiten Regierungsjahrc Heinrichs IV., und inseinem vierten Rcgierungsjahre auf einen Schilling. Von dieser Zeitan blieb sie bis ins neunte Regicrungöjahr Wilhelms III. ein Schil-ling auf das Pfund. Die Tonnage- und Poundagczöllc wurden' dem Könige gemeiniglich durch eine und dieselbe Parlamentsakte be-willigt, und hießen die Substdic der Tonnage und Poundage. Dadie Subsidic der Poundage so lange Zeit auf einem Schilling fürdas Pfund oder auf fünf Proccnt geblieben war, so bekam das WortSubsidie in der Zollsprache überhaupt die Bedeutung, daß damiteine allgemeine Abgabe von allen Waaren bezeichnet wird, die fünfProcent beträgt. Diese Subsidic, welche jetzt die alte (Olä Subsiel^)genannt wird, wird immer noch nach dem im zwölften Ncgierungs-jahre Karls II. angelegten Tarif erhoben. Die Methode, nach einemTarif den Werth der diesem Zolle unterworfenen Güter zu bestim-men, soll noch älter als die Regierung Jakobs I. sein. Die neue,in dem neunten und zehnten Rcgierungsjahre Wilhelms III. aufge-legte Subsidie bestand in neu hinzugckommencn fünf Proccnt, welchevon den meisten Waaren abgegeben werden mußten. Die Eindrittcl-und die Zwcidrittcl-Subsidic machten zusammen andere fünf Proccntaus. Die Subsidie von 17ä7 kam als vierte Subsidie von fünfProccnt zu dem größeren Theil der Waaren hinzu, und die Sub-sidie von 1789 wurde noch als eine fünfte auf gewisse Arten vonWaaren gelegt. Außer diesen fünf Subsidicn sind noch eine großeMenge anderer Zölle bei dieser oder jener Gelegenheit auf die