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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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erhoben wird. Selbst ein schlechter Fürst fühlt mehr Mitleiden gegensein Volk, als sich jemals von den Pächtern seiner Einkünfte erwar-ten läßt. Jener weiß, daß die bleibende Größe seiner Familic-vondein Wohlstände seines Volkes abhängt, und er wird daher diesenWohlstand niemals um eines augenblicklichen persönlichen Vortheilswillen wissentlich untergraben. Anders ist cö mit den Pächtern sei-ner Einkünfte, deren Größe oft aus dem Ruine und nicht aus demWohlstände des Volkes hervorgehen kann.

Eine Steuer wird zuweilen nicht bloß gegen eine bestimmteSumme verpachtet, sondern der Pächter erhält auch noch das Mo-nopol der besteuerten Waare. In Frankreich wird die Tabaks- undSalzstcucr auf diese Weise erhoben. In solchen Fällen zieht derPächter statt eines einzigen zwei ungeheure Gcwinnstc vom Volke:den Gewinn des Pächters und den weit größeren des Monopolisten.Da der Tabak ein LuruSgegenstand ist, so kann ihn Jeder kaufenoder nicht kaufen, wie es ihm gefällt. Salz aber ist ein dringendesBedürfniß, und es ist Jedermann verbunden, dem Pächter ein ge-wisses Quantum davon abzukaufen, weil er, wenn er dieses Quan-tum nicht kaufte, in Verdacht käme, cö von einem Schleichhändlergekauft zu haben. Die Steuern auf diese beiden Waaren sind un-geheuer groß. Die Versuchung zum Schmuggeln ist daher auch fürviele Leute unwiderstehlich, während zu gleicher Zeit die Strenge desGesetzes und die Wachsamkeit der Beamten des Pächters so groß ist,daß Diejenigen, welche der Versuchung erliegen, sich beinahe mitGewißheit zu Grunde richten. Der Schleichhandel mit Salz undTabak bringt jedes Jahr etliche hundert Menschen auf die Galeeren,und eine nicht geringe Zahl an den Galgen. Auf diese Art erhoben,bringen solche Steuern der Regierung ein ansehnliches Einkommen.Im Jahre 1767 war der Tabak in Frankreich für zweiundzwanzigMillionen fünfhundcrtcinundvierzigtauscnd zweihundert achtnndsicbzig,das Salz für scchsunddrcißig Millionen vierhundertzweiundneunzig-tauscnd vierhundert und vier Livrcs des Jahres verpachtet. BeiderleiPacht sollte 1768 anfangen und sechs Jahre dauern. Diese Art,die Steuern zu erheben, mag Denen gut dünke», die das Blut desVolkes für Nichts achten, wenn es die Einkünfte des Fürsten gilt.Aehnliche Steuern und Monopole in Betreff des Salzes und Tabaks