Dabei wurde die Bereitwilligkeit ausgesprochen, in Unter-handlungen zu treten, sobald den Parlamentärs sicheres Geleitfür die Unterhändler versprochen worden sei.
Inzwischen vergieng die Nacht in banger Erwartung. Hr.von Salis hatte sich ebenfalls entfernt und später auch der Chefdes Gencralstabs.
Ungefähr 10000 Mann Truppen lagen in der Stadt Luzern .
Den 24. November Morgens zirka Neun Uhr ward durchden zurückgekehrten Parlamentär dem Präsidenten des Stadt-rathes eine Depesche Sr. Erz. des Hrn. Obergcnerals der eid-genössischen Truppen übergeben, und zwar mit der Adresse:„An die Regierung des Kantons Luzern , in ihrer Abwesenheit,an den Stadtrath Munieipalit^j der Stadt Luzern ."
ES lautete dieselbe dahin:
„Tit. Auf dem Punkte, auf welchem die Sachen jetzt„stehen, ist eS mir unmöglich, auf den verlangten Waffenstill-stand einzugehen, die Truppen bivouaquiren und können nicht„längere Zeit in dieser Lage gelassen werden. Das einzige„Mittel, daS Uebel zu vermindern und Ihre Lage zu verbessern,„ist: sogleich die Thore der Stadt den eidgenössischen Truppen„zu öffnen und die eidgenössische Fahne auf den Hauptgebäuden„und vorzüglich auf den höchsten Thürmen als Zeichen der Un-terwerfung unter das eidgenössische Ansehen äo sub-
„missio» Ä l'sutorits ksckärsle) auszupflanzen."
„Der Befehl zum Marsch und Angriff sind so gegeben,„daß nicht mehr möglich ist, denselben zu gehöriger Zeit zu-rückzuziehen, also zwar, daß ich Ihnen keine Zeitfrist (ternw)„gestatten kann."
„Wenn Sie dieses thun, werden die Truppen ohne Ge-waltthätigkeit einziehen, und wir werden Alles thun, was von„uns abhängt, um die innere Ordnung und die Sicherheit„der Personen zu handhaben."
„Schicken Sie sogleich Ordonnanzoffiziere nach allen Rich-tungen, um die zu weit vorgerückten Truppen von Ihren Ent-„schließungen zu benachrichtigen. Die Offiziere müssen Träger„beglaubigter Erklärungen sein."
„Empfangen Sie w. w."