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Wir sagen, daß deren Wiedererstattung in einerbestimmten Frist gesichert ist.
In der That legt die Gesellschaft jedesmal, wennsie eines jener Bons gegen die ihr eingelieferten commer-cialen Coupons hinausgibt, die Summe von dreiFranken in Staatsrenten oder vom Staate garantirtenWerthpapieren oder wie sie in Art. 14 ihrer Statutennäher bezeichnet sind, an, da diese Summe, nach denaufgestellten Berechnungen, mehr als genügend ist, umin 99 Jahren in Folge der Zinscnanhäusung den Be-trag von Fr. 100 zu sichern.
Sie legt nämlich zum Vortheil ihrer Clienten dasvon den Kaufleuten, welche commercialeCouponsgekauft haben, erhaltene Geld zinstragend an; sie ver-waltet die Kasse einer Art von auf Gegenseitigkeit ge-gründeten Gesellschaft, bei welcher der Konsument seinausgegebenes Geld, der Kaufmann sein eingezahltesGeld vertreten findet.
Da aber in Wirklichkeit nur Fr. 2. 06 nöthigwären, um die Wiedererstattung von Fr. 100 in 99Jahren zu sichern, so wird der Ueberschuß von derGesellschaft, laut den Amortisationstabellen, zu viertel-jährlichen Ziehungen verwendet.
Auf diese Weise kann die Summe vonFr. 100, welche zu 4 °/g mit Zinseszinsen und