zahlen, gegen welche sie dem Betreffenden hundert Capi-talisatiousbons zu Fr. 100 einhändigt, welche ihm dieSicherheit bieten, 10,000 Fr. nach einer Reihe vonJahren, welche nicht über 99 gehen darf, zurückzuerhalten.
Was jedoch auch sofort geschehen kann, wenn ihn dasGlück bei der Auslassung begünstigt. Nun genügt es,daß der Zufall nnr fünf von den hundert Bons zur Ans-loosung gebracht habe, um das ausgelegte Geld wieder-erlangt zu haben und bleiben somit dem Besitzerfünfnndncunzig Bons, welche 9500 Fr. repräsentircn,die ihn nichts gekostet haben.
H. Capitalisationsbons zu Fr. 5VV.
Die Capitalisationsbons zu 100 Fr., welche denkleinen Haushaltungen bedeutende Vortheile bieten, können,in Anbetracht der Geringfügigkeit des zurückgezahltenBetrages, etwas umständlich für wohlhabendere Haus-haltungen sein.
Jedermann, welcher z. B. für 10,000 Fr. Bons be-sitzt und sie mit Recht als ein kostbares Kapital an-sieht, ist, wenn jene 10,000 Fr. auf hundert Bons zu100 Fr. vertheilt sind, welche ihm einzeln in ziemlichlangen Zwischenräumen, je nach den Chancen der auf-einanderfolgenden Ziehungen, ausgezahlt werden, aus-gesetzt, jene ihm von Zeit zu Zeit eingehenden 100 Fr.