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erwünscht scheinen kann, ebenso ist es ihnen auchgestattet, dem Tarif ^ einen Tarif vorzu-ziehen, welcher indem er ihnen eine größere Ein-zahlungssunnue vorschreibt, ihnen dagegen eine größereZahl von anticipirten Rückzahlungen sichert undihnen somit eine größere Anzahl vonChan-cen, vor der Verfallzeit ausbezahlt zu werden,bietet.
Diesem zweifachen Verlangen hat die Gesellschaftdadurch entsprechen wollen, daß sie Capitalisations-bvns rückzahlbar zu 5000 Fr. gründete und sie demSpezialtaris, Tarif 8 bezeichnet, unterstellte.
Die Capitalisationsbons zu 5000 Fr. werden durchdie Vereinigung von 50 Abschnitten oder Theil-scheinen zu 100 Fr. gebildet, welche in Bezug ausdie Ausloosung ein und dieselbe Nummer, welche mit5000 Fr. eingelöst wird, tragen.
Die Gesellschaft gibt je nach den an sie gerichtetenBegehren entweder getrennte Theilscheine, jeder mit100 Fr. rückzahlbar, oder die 50 Theilscheine, derenGesammtheit den Capital! sationsbon zu 5000 Fr.ausmacht, aus.
Im ersten Falle hat derjenige, welcher einen ge-trennten Theilschein kauft, den Vortheil der schnellerenAmortisationschancen, welche der Tarif 8 vorsieht.