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Geschichte der Gemeinde Wetzikon / von Felix Meier ; herausgegeben von der Lesegesellschaft Oberwetzikon
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Wälder, Weiden , Gewässer, sammt und sonders, ganz und vollständig,mit Ausnahme einer Magd, Namens Tuba und ihren Kindern. AllesAndere aber übergebe ich, wie es hier oben gesagt ist, dem Kloster selbstund übertrage es aus seine Herrschaft und zwar unter der Bedingung, !daß es mir und meinen Nachkommen freistehe, die Güter selbst zu Lehenzu haben und davon jährlich 2 Solidi zu geben, in welcher FormMünze wir immer können. Und so lange wir diesen Zins bezahlen,sollen wir jene Güter zu unserer Nutznießung bebauen und wenn dieSöhne meiner Nachkommen die Güter ebenfalls haben wollen, sollen sie ,den Zins bezahlen. Und wenn wir, ich selbst oder meine Erben, in Be-treff dieses obenerwähnten Zinses nachlässig sein sollten, dann soll derAbt des Klosters selbst oder die Bevollmächtigten desselben die Güter zuewigem Besitz in ihr Herrschaftsrecht zurückfordern oder in allen Dingen ^freie Gewalt haben, zu machen, was immer sie damit machen wollen. ^Wenn aber Einer, was, wie ich glaube, nicht geschehen wird, ich, wasferne sei, oder einer von meinen Erben oder deren Stellvertreter oder iirgend eine andere Person gegen diese Uebergabe aufzukommen versuchensollte oder sie bestreiten wollte, dann soll er doppelt so viel, als dieseUebergabe enthält, schuldig sein und in den Fiskus 3 Unzen Gold und5 Silber bezahlen und, was er zurückfordert, nicht beanspruchen ,dürfen, sondern diese gegenwärtige Uebergabe soll zu allen Zeiten rechts- ^kräftig und gültig bestehen.

Geschehen zu Pulacha (Bülach ) in der Halle des heiligen Lauren-kius, des Märtyrers. !

Siegel des Lantbert, welcher gebeten hat, daß diese Uebergabe ge- !schehe.

Zeugen: Erinbert, Deotcher, Otbert, Huadalbert, Rechincher, Deo-talha, Willabert, Hildibert, Adalbert, Rihibert, Ruadalha, Cherho, Hil-dichern, Hildibold, Otbold, Jsanbold. i

Ich, Perincher, ein Sünder, erwählter Presbyter, habe, gebeten, 'dieses im Namen Gottes geschrieben und unterschrieben am 19. Sep-tember im 44. Jahre, da unser Herr Carolus König der Franken und !Langobarden und im 11. Jahre, da er Kaiser und Regierer der Römer !war. Erfcher, der Klosterdiener, bezeugt es. S

Unter den in dieser Urkunde enthaltenen Bedingungen wurden hier- !auf vom Kloster St. Gallen dem Lantbert gleichzeitig die vergällten Güterals ein Lehen wieder zurückgestellt. Die ihm übergebene lateinische Ur-kunde lautet übersetzt:

Wolfleoz, der Kirche von Konstanz durch Christi hilfreiche Gnade!erwählter Bischof und Werdo, Abt des Klosters des heiligen Gallus. ^Mit Zustimmung unserer im vorgenannten Kloster lebenden Brüder sind ^wir übereingekommen, die Güter, welche uns Lantbertus in Camputuna !überlieferte, demselben durch diese Urkunde als Lehen zur Nutznießung ^zurückzustellen, unter der Bedingung nämlich, daß er, so lange er lebt,