Buch 
Corpus iuris & systema rerum metallicarum oder neu-verfasstes Berg-Buch, bestehend aus allerhand so alten als neuern collectaneis von Bergwercks-Sachen ... / [Johannes Deucer, Christoph Entzel]
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Des Königlichen Bceg- Rechts,

tf

Das V. Capitel.

De Scoilonibits seu Cuniculis

qua;rciitibus.

Von Ven Such-StöÜm

^^ürde sichs zutragen / daß ein) - Stoln zu treiben vorge-nommen / so sollen sich unser Urbu-Ler folgender Gestalt Dabei? verhalten/daß siezum aller ersten / mit zweyen Geschwornendes Bergs / und zweyen Geschwornen derStadt/dasslbige Feldt/ da Man denSuch-Stoln ansahen will / mit Fleiß befahren Undbesichtigen / und ob es Unserm BcrgwetckeUm des ÄDassermöbtigen Feldes/und ande-rer beständigen Ursachen willen/Nütz und gutsey/einen Such - Stsim anzufahm / sich wolund gründlich erkunden/und wo befunden/

, daß es gut sey so sollen unser Urbürer alsdanndenselbigcn Such-Stdlln/ denen / so ihnansahen und treiben wollen / sicher und freyverleyhen / ddch unserm und der BürgerRecht o! Ne Schäden / so! mit .allen Um-ständen / Puncten / Eigrnfchafften / undmit seinen außgedeUten Privilegien öderFreyheiten/ fieissig beschriebenwerden/ undsol ein jeglicher Such-Solln diese nach-folgende Recht UNd Gerechtigkeit haben.Erstlich / nach dem der Such-stolln seineMastersige ausgezimmert und zugerichtethar/tmd untergekrochen ist/so soll er von sei-nem Stalln- Haupte für sich vierthalb Lehn/dergleichen von ehegedachten StollN-Hauptt/zurücke und hrndcr sich auch / so viel Feldes/darein ihm Niemand mit Hand - Arbeit / einöder ansetzen soll / frey und vönmänniglichUnöerhinöerr Haben-

Werden aber die Such-Stöilner mit ih-rem Swllörk ferne fahren / daß sie dasFeldt augenscheinlich / Und brfin/sich einesLehns kieff treuget- Alsdann sol keinem ge-stattet öder zugelassen werden / in dem Felde/ die Such-Stöllner mit ihrem Orthe undWasser-Sekger dUrchfahren haben / ohnWen Willen von neuen einzuschlagen / undsich mit Gebäuden und ? rbeit einzulassen /länge aber der Such-Swllen / obbcrürteTeusse nicht hak / söl einem jeden hinderden Stöllnern / doch äussrcher oben ange-zeigten vierthalb Lachter/ sciNiS Gefallenszubauen Und zu arbeiten/ frey und offenseyn»

Würde sichs durch den Fall des Glücks^...... zutragen / daß die Such-StötMcr mit ihrem

M. Swll-L)rke/einen neuen Gang/der maßwür-

big ist/überfahren und finden und wert en sich*m*r damit derOrdnung Und berqläffcigem brauchnach / wie die Neufänger verhalten / alsoder daß sie dmselbigm Neuen Gang ordentlich inDuch- Lehn empfaheN / dem Verleiher einen zweyA eine Und dreissig Theil zu seiner Gebür geben/das Silber / sie das. änderst gemacht/Bang den Utdürern uberanwortet / Und die Ge-ssffe. schworne auft ihr Ansuchen Und Befehl der

Mich-StollensGerechtig-keit.

Urbürer / den neuen Gang / wie gebräuch-lich behalten / das Ertzt davon geschmeitzkWorden / und ein vierdiNg gUts gebrautesSilbers äUßgetragM hat- So söl alßdannden Guch-Stöllnern / Näch gemeinen üb-lichen Rechten/ ein Berg Mit aller seinerZugehörUng Und Eigenfchafft / auffs neuedarauff vermessn werden / Und so im Der»messn ein Uberfchar bejunden wird / die soluns zuständig seyn» Auch sollen uns in die-sen berücken vermessenen Bergen / alle Ge-rechtigkeiten / sambt den Tbeiln so unssonsten gebühren/ mit der Schicht des Ncuno»ten Theils der Schmiede / wie solches in an-dern neuen Bergen / uns in denen / denStollen vermessn werden / billich zustehet/ohne alle Hinder miß folgen.

Treffen die Such-Stöllncr mit ihremSroll-Orte einen neuen Quer-Gang/ somögen sie wol/ wann ihnen derselbige / obenbemeltrr Gkstaldt / versichen und vermessenist / zwerch darüber hinweg fähren / und fer-ner mehr Wirt Gänge suchen / UNd als offtdir Such-Stöllner einen neuen Gang / dermaßwütDig ist / berühren und verschroten/so öffsssöl ihnen darauff auffs neue ein Bergvermessen werden.

.. Zu weichen Lehn die Süch-Sköllner mitihrem Stoll-L)ri köMMen werden / durchdasslbige mögen sie Mit allem Recht Und E>-genschafftcn / wie ein Erb Stoln hat / fah-ren / UNd ihr Stoss Ort treiben»

Wir lassen auch dett Such-Stöllnernhiermit zu / daß sie in der Refier und Felde/so ihnen zustehet / einen andern Stoln/UMden mehrn Theil ihres Gewins Und Nutz-ung / wie ihnen solches gefällt / wiederumverleihen mögen / doch daß solches beschrie-ben werde / und wie etliche Berg-Leute mei-nen / so so! das die hechte Art und gewiss Ei-genschafft der Ställen seyn.

Wir ordnen und setzen auch / wann ein

DieSlllssstollLi mö-gen durchalleleö»fahreil. ^

Der SichstvllNMcigcrlichMer-kerhiuwealassen»

ters lang fürüber gefahren ist / daß er alsbald-Oertcr darauff belegen Und anstellen solle / o-der dieselbige andern zu bauen Und zutreibenhinlassen/im Fall aber / da es nicht geschähe/ sollen Unsere gemeine Verleiher / alle die-Oerter / so sie finden / die über berührtLachter einzubringen und zu bauen sehn/ ver-leiben und hinweg lassen / und sich der Redeöder Worrc etlicher Bergleute i (die da sa-gen / es ist mir das Geldt UNd Gut / in derErde verborgen / eben als gewiß Und so iieb/als hatt ichs im Kasten) gar nicht anneh-men. .

DanN solche Leute haben kcirr Wchdelftcken/ gemeinen Nutz sil fodem / dieweil sieihren eigen Nutz dem gemeinen vorziehen/^und seyn der Erbarkeit näch/ass A/eufchenzur Förderung und AüffnrhmeN gkttreikres^ Nutzens verbUNdenund verpfiicht-

Ünd der gemeine Nutz treulich UNSMit Ernst gefördert wikd/da nehmen auch die

^ Untere

DerSuch-stollii ss'llseine Oer-ter u«>ddakEttztbelegenund dar--.auffbnuM

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