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Der dritte Theil.
Meldet ven dem Hütten-Werck/ und wasdem anhängig ist.
Der vierdte Theil.
Ast ein Process und Form / wie hmföide»mFütfallung irriger Bcrgsacken in da Güte/und zum Rechten verfahren soll werden.
Daran ist eine besonder Form gehängt / wiees in Sachen / Klagen undHülffm / ausser»halb Rechtens / vor dem Bergmeisicr gehal-ten soll werden/ ein sonder Ärrickel.sonderlichzustellen:
Diesem nach so folgen der Amvte Eydk.
Beschließlichen folget ein Appendix etzlichernothwendiger Bergwercks -> Gebräuche und-Ordnungen zu dieser Berg-Ordnung gehörig/auß einem geschriebenen Exemplar zusammengetragen / und in die Attickel dieser Ordnungeingetheilet.
jAmit nun gemeinen Berg-Wercken in unsern Hcrr-^schafften und Obrigkeiten gc->'treulich/ nützlich und wohlfürgestanden / diese unsere Ordnungin allen ihren Artickcln lleissig und fe-ste gehalten / Unrecht gedämpfte undgestrafft / gemeiner Nutzen befördert/auch allen einheimischen und fremb-dm / so Unsere Berg-Wercke besu-chen und gebrauchen / gebührlichenSchutz/ Friede / Recht und Gerech-tigkeit förderlich mitgetheilet und ge-leistet werde/ haben wir unsere Berg-werck mit hernach benannten und an-dern Amptleuten und Dienern verse-hen / die einem jeden / der sie gebühr-lich ansuchen wird / ihrem Befehlnach / so viel recht und billich ist/ ge-wärtig seyn sollen und werden/Nemblich:
Amptleute und Diener.
Einen Hauptmann.
Einen Amptsverwalter.
Einen Brrgrneister.
Zehen geschwomeBergverstandige.
Einen Zehendner.
Einen zugeordneten GegenschmbeOiMZehmdm.
Einen Außlheiier.
Einen oderzweene Hüktenreuker.
Einen Gegmschreiber-Einen Bergschreiber.
Einen Silberbrenner.
Einen oderzweene Probierer.
Zwey Marscheidcr,
Iest jetzt benantt Ampkleu-^re nnd Diener/ deßgleichenSchichtmeister / Steiger / ^mrd andere soffen Uns ge-bürlichcEydeS-Psiichlchun/Uns und unsern Erben und nach-kommenden Königen zu Böhmen / ge-horsam / gewehr und getreu zu seyn/wie dann eines jeden Eyd vermag undinnen hält / die sollen auch/ ohn Er-laubnüß von hinnen nicht abreisen/einen erbam unstrafflichen Wandelführen / nicht eigennützig / sondernihres gesetzten Lohns bcgnügig / undniemands darüber beschwerlich seyn/und sonderlich Bergmcifter/ gcschwor-ne Steiger und Arbeilrr/ fürnemb-lich an arbeitenden Tagen / sich vielHochzeit gehens und Quassereyen mäs-sigen/ auch sonsten allenthalben dieserunser Ordnung dun Rechten/ Erbar-keit und Billigkeit gemäß / geleben undverhalttn. Alles bey gefetzter und an-derer rechtmäfflger / ernster und un-nachlässigcrrDtraff.
Darüber haben wir/ Gericht undRecht / in Berg - Sachen / auch inbürglichen und peinlichen Handelnbestellet / Damit einem jeden / wasrecht und billich ist / mitgetheilet undverholjftn werden soll / was nun ei-nem jeden derselben unseren Amptleu-ten / Dienern und andern zu thun ge-bühret / tmd eingebunden ist / wirdsich auß üackfolgenden Theilen undArtickcln klarlich be-finden.
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