BetMrcks S. Joachimsthal.
;5
Dttkel vom Gewercken nehmen / euch demSchichtmeister hinwieder ein Verzeivnüß zu-stehen/ und dem Schichtmeister solce ange-weiße Zubuß/ von deß abwesendenGwerckmAußbrut fürderlichsi entrichten.
Die siebende Artickel.
Von deß Srlberbt'enners Befehl.
Q dem Silberbrennei dieBlick von dem Zehenler /durch den Schichtmeister ge-^^^^^antworkwerden / so soll erne-dem Blick/ von dem Ze-.. ^M/vi-ender einen Zettel empfaber /darin das Gewicht / auch die Haitung dHWardeins Blickprob verzeichnet / als danrsoll derS-lberbrenner in Beyseyn deß SchichtMeisters / den B.'ick/auch die Bbckkömcr vonTreibheköt / auch die außgehauen Silber/ soüber die Prob überbleiben / und zu demselbenBlick gehörig zusammen abwegen / und fürBligsilbcr rechnen/ und der Blig in Gegen»wart deß Schichtmeisters zerschlagen / dieStück sampt lern Schichtmeister/ rein undsteisstg zusammen halten / die Silber mit ge»treuem Fleiß ungefährlich auff sechzebenLoth/an ein Quinrleln fein brennen / und darüberdie Silber zum Nberbrand gefährlicher Weiß/im Feuer nicht übcmöten / und dann nachdem Brand / soll er neben dem Schichtmeisterdie Test wol besichtigen / und was den Gr-
wercken von den außständigen Körniein zu gutkommen fart / darauß klauben / und zu derGewercken Silber legen / und zu wägen.Was aber darüber bleiben würde / alü dieblossen Test / dieselben nicht zu seinem Nutzwenden noch behalten / sondern dem Rath be-melter unser Bergsta:! in Sanct Joachims»zhai / zu gemeinem Nutz zugebrauchen / einesjeden Quartals getrculichcn überantworten /biß auff ferner unser Verordnung undWol-gefallen / und so nun wie obstehet das Brandtstück sampt den Körnern im Brcnhauß abge-wogen/ so soll der Silberbrenner wie viel dasBrandstück gewogen / beschreiben { und mitdem Schichtmeister berechnen / was ungefähr-?ichimBrandgrqen dem Blick abgchigen sey/Und dann soll der Silberbrenner das Gewichtdeß Blicks mw Brand/dem Schichtmeister einVerzeichnis geben/die er dem Zchendcr nebendem Brandstück überantworten soll / und obdem allen ordentlich B uchbaltcn/ üb sich nunauch zutrüge/daß der Gewichthalbrn im Zehendoder Brenhauß Irrungen fü> fielen/so sollen siedie irrigen Stück wiederumb auff jedwcdersWaag sämpklich abwägen / und an einanderdeß Grunds bescheiden. Nach dem aber derWlbcrbrenner den ordentlichen Brand an einQuinklein fein / wieobbemklk >M brennen nichtjederzeit gleich treffen kan / sondern dersclbigeje zu Zeiten geringer und dann auch böh' i'gera»Eben thut/ so soll auß einem ,'egIickM Brand-stuck auß deß Wardeins Prob für die Feinfunffjchensoch/ drey Qumklcin außaczogrn/Und durch ihne unsemWardeln/Zchrndncr undFehend GtgeNichreiber gerechnet / die Wwer-ckenguß demzehrnbrndarauff bezahlet werdest/
damit solcher gestalt die Gewercken der Einred/so sie deßUberbrands halben gehabt/ auch wirdeß Schadens wo sie zu ringgebrent/ entladenwerden.
Wo auch einiger Schichtmeister / bey demZerschlagen der Siiberbrenmnund TestAuß-klaubcn nicht gegenwärtig seyn würde/ das sollder Silberbrenncr unserm Haupkmann oberAmpksverwalkcr anzeigen/ den Schichtmeisterin Straffzu nehmen.
Der Silberbrenncr soll sich auch mit from-men getreuen und verständigen Dienern verse-hen / und nicht unverständige junge überSbrennen lassen/ dann wann durch seine / oderder seinen Verwarlosung / oder Unfieiß/ etwasden Gewercken zu Schaden gehandelt würde/darumb soll er gebührlichen Abtrag thun / oderernster Straff gewarten.
Er soll auch alle Silber/ ausserhalb grosserNoth / bey Tage / und nicht bey Nacht bren-nen r doch soll er das / auch in der Noth ausserunsers Hauptmanns oder AmpksvcrwaltersNachlassung nicht thun.
Der achre Artickcl.
Don der Hüttenreuter,-Ampt undBefehl.
>Ach dem uns und gemeinen Ge-wercken am schmeltzen der Crtzmrw anderer Hüttenarbci't riichkwenig gelegen / und deßhalbengutes Auffsehm groß vonnöthm.Dcrowegrn sollen die verordenteHüttenreuter / ein jede Hütten/ alle arbeitendeTage besuchen/ in einer jeglichen Hütten / mithöchstem Fleiß sehen und forschen / ob unsere-Ordnung / sonderlich so viel die Hütten belan-get /gehalten / ob getreulich und fl.issg gehan-delt und gearbeitet / auch rrach einem jeglichenErtz/ daß man schmeltzct/ sehen/ und erkundenwie man dasselbe nach unser jetzt neu gegebenen-Ordnung zu schmeltzen fürgenommen/ und son-derlich verfügen/ daß man alle Ertz wol puche/scheide und rein mache / damit man desto besserfinden möge/ wie man ein jedes Ertz / nach seinerArt/am nützlichsten schmeltzen soll / und wo erbefinde/daß wider angezeigte unser Ordnung zrrNachtheil geschmektz würde/ dasselbe abstellen/und auffdirselbe unser Ordnung richten.
Wo die Hüttenreuter vermercken/ daß eineHütte mit unverständigen / oder unsteiffigmDienern versehen, so sollen fle solches unsermHauptmann und Verwalter anzeigen/ der sollals dann pflichkig seyn / den Unvc,-ständigen z«knturiaubcn / und einen geschicktem an deß stattzusetzen.
Wann auch die Hüttenreuter befinden / daß ftteiner Hütten mit Vortheil oder Betrug gehan-delt würde/ so sollen sie es bey ihren Eydspssch-ttn unserm Hauptmunn Und Verwalter anzei-gen/ Der soll das mit Einst straffen und abschaf-fen
Es sollen auch alle PerÄnen zu den Hüttengehörig/ und die sich berm gebrauchen/ uns MirEvdksfiichteN zugethan/ und unserm Hütten-reuter gehorsam seyn / und sich nach ihrer AMWeisung halten.