Ziti * Bergwercks * Ordnung.
sol es mit den ledigen Schichten zuvcrlohnen/nach Gelegenheit eines jeden Wochenlohns/auch nach anzeigen des Steigers / bey seinenWichten und Verwiüigung des Mühlherrn/gehalten werden.
Einem Arbeiter/ der unter den Künsten ar-beitet/ und des Wassers außwartet/ so! man18. w. gr. zu Lohn gchen / und von einer ledi-gen Schicht/5. kl.gr. den andern Mühlarbei-tern/ sol ihr Lohn nach eines jeden Gelegen-heit / was einer verdienen mag durch desMühlsteigers bey seinen Eydts Pflichten An-zeigung / und mit Bewilligung des Mühl-Herrn und desselben Factors gemacht und ge-geben werden / doch den stärckesten nicht überFunfftzehen Weißgroschen.
Was die Frauen und Mägde belangt/ solkeiner mehr / bann ?.w.gr. die Wochzu Lohngegeben werden-
Es sol auch kein Dienstmagd/ oder eine dieauß dem Dienst gegangen wäre/für der Müh-len arbeiten / oder gefördert werden / wo sieaber ein Gewerck oder Mühlsteiger wissentlichfördern würde / der sol von dem Bcrgmeistergcrstrafft werden.
Einer Frauen oder Magd/ so Rostauffträgt/ sol einen Tag drey kleine Groschen zuLoh »gegeben werden.
Mühlsteiger/ Arbeiter/ Frauen vderMägde/sol keines weder Holtz/Plahcn/Unschlet/ Ei-sen/ oder sonst gar nichts wie das Namen maghaben/ ohne Wissen des Mühl-Herrn undMühl-Steigers / von der Mülen hinwegtragen.
Dergleichen sol auch der Mühl-Steiger/gar kein Holtz / welches der Mühlen zustän-dig /! ohne Wissen und Willen des Mühl-Herrn verbrennen / würde aber jemands die-ses übertreffen / der sol sthwerltchen von un-sern Bergmeistrr gestrafft werden.
Räch dem sich auch des Wassers halben/zu Sommer Zeiten / für den öbern Mühlenund Thämmen/ von Schönfeldt herab/ desMorgens lang / biß es herab für die unterMühlen körnpt / verzeucht und verhält/ drr-halben die Arbeiter / auff das Wasser war-ten / und die Zeit versäumen müssen. Be-fehlen wir hierauff ernstlich / daß alle die Ar-beiter ftr denselbigen Mühlen / die Zeit undStunden/so sie am Tag auffs Wasser versäu-men/nachmals so das Wasser herab kommt/erfüllen/und verarbeiten sollen / und nicht ehevon der Arbeit gehen / sie haben dann die ver-säumpten Stunden und Zeit mit eingefahren /und da sich die Arbeiter hierinnen ungehor-sam und wiederspenstig erzeigen / sol sie un-ser Bergmeiftrr / einen jeden ums Wochen»lohn straffen.
Würde auch ein Arbeiter für der Mühl/ohne des Mühlmeisters oder seiner GewerckenErlaubnüß/ zu denen er sich die Woche oderauff eine Zeit versprochen hätte / zu rechter Zeitund Stunde nicht anfahren/und doch keineredliche Ursachen seiner Verhinderung/ da-durch er die Gewercken mit der Arbeit versäu-mt/ anzeigen/ und das glsogefährlicher Weift
thun/der sol durch unsern Bergmcister darumgestrafft werden.
Auch soll kein Arbeiter für der Mühle/wann
das Wasser ganghafftig/ und die Gewercken zuPuchen haben/ feines Gefallens abzukehren/Macht haben / sondern der Gewercken Arbeit/dieZeitso Wasser vorhanden / abwarten / beyStraff unsers Bcrgmeisters.
Und damit auch des Wassers halben/so auffdie Puchwercke gehet / den Gewercken keinSchade oder Verhinderung zugefüget magwerden / und dieGewercken der Ursachen/ einengeschwornen Massertheil haben / so sol dersel-bige zu dem Theilen des Wassers auff beydeGründe einen Eyd/wiehernach am Ende derOrdnung folget / thun.
Der xiii. Artickel.
Von den Schmeltzen,/ Schmeltzen/und ihren, Lohn.
Sie Schmeltzer/ so auff diesem unsermBergwerck/ sich zum Schmeltzen brau-^^chen wollen lassen / sollen einen leiblichenEyd thun/ daß sie uns/ und den Ge-wercken/ in demScdmeltzen/treulich/ und ohnallen Schaden fürstehcn wollen.
In den Hütten / sollen die-Oefen/ Herdt/Gebläß/ Formen/ Essen / oder Glocken / wiees alles Namen Mag haben / also / und mitallem Fleiß zugerichtet seyn/ auffdaß den Ge-werben ft> varinn schmeltzen / derhalben keinSchad oder Nachtheil erfolge.
Und sollen alsdann die Schmeltzer/ mit al-lem Fleiß guffsehen/ daß durch sie / und andereHütten - Arbeiter treulich und ohne Gefahrgehandelt werde/ und wo sie in derHüttcn/ anoberzehlten Stücken/ Gebäuden und andern/Mangel spüren/ darauß den Gewercken Scha-den kommen mag / das sollen sie unsern Ampt-leuten bey ihren Pflichten anzeigen / die sollenförder mit den Hütten-Herrn schaffen / undgebieten / daß es gewandelt werde.
Wann die Gewercken Zinstein in die Hüt-ten bringen/ so sol der Schmeltzer/ ehe er denschmeltzer mit Fleiß besehen/ ob er rein undzum Schmchen täglich gemacht sey / und soer befindet daß der Zinstein nicht rein genug/so sol er bey seinen Pflichten / solchs erstlichdem Bergmcister und Geschwornen / die ihndenn besichtigen sollen / folgends dem LMhl-Meister / Vorstehern/ oder den Gewerckenselbst anzeigen/und denfelbigen Stein nicht ehekschmeltzen/er sey dann gebrant/ und so viel im-mer müglich zu thun / rein rmd rechtschaffengemacht/ damit unserm Bergwerck/auß Nach-lässigkeit/dergleichen den Gewercken / nicht znSchaden und Nachtheil gehandelt werde.
Die Schmeltzer so Theil an Hütten haben/sollen sich erbat* / auffrichtig und unverdächtigin Schmeltzen verhalten / würde aber einer 0-der mehr begriffen / die auff diesen Fall / umoihres eigenen Nutzens willen/gefahrlich handel-ten/ die sollen unser ernstliche Straff und Un-genad empfinden.
Die Schmeltzer/ sollen auch der GewerckenNutz und Frommen / müden Feuern und oe-