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Corpus iuris & systema rerum metallicarum oder neu-verfasstes Berg-Buch, bestehend aus allerhand so alten als neuern collectaneis von Bergwercks-Sachen ... / [Johannes Deucer, Christoph Entzel]
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I

Ziti-Bergwercks- Ordnung.

Alle Gewercken die in ftembden Hüttenichlneltzm müssen / den sol ohne Wegerung derHütten-Herrn gestattet werden/ ihre Schla-cken einmal herwieder zu setzen / und darnachdre Affter -Schlacken / nach ihrem besten Nutzzu sich zu nehmen und zu gebrauchen/ und wastmAbiüutern in die Sümpff fäller/sol der Hüt-ten bleiben / was aber für Gttretz oder Auff-kehrichk in Schnreltzen grmacht/sol den Gcwer-ckenmallwegr folgen-

Der xxvr. Amckkl.

Dom HükkM-ZRß / Lohlctt UndMdcnn.

I Ae Gewercken so bey andern fchmelW/sötten den Hütten-Herren/ von einemCentmr Zin y. kleine Gr. für Hütten«Kost/>HütlcmZmß/ Hütten« Zeug/Lohl undSchmelzer-Lobn geben.

Die Hütten - Herren sollen einem Schmel-her von einem neuen Ofen zu machen geben, ich.Von einem Für-Herdte zu ftncken ec.w.gr.Von einer Nebenwand einzuziehen ; -w.gr.Von einem Soistcm zu machen 8wgr.

Von einem Fuder kleinen Wänden zu ma-chen 6w.gr.

Von einem Fuder NebenwaMn zu ma-chen 6-w.gr-

Der Xxvii. Attickel.

Don der Flösff.

chügt sichs zu/ daß etlicher Zlnstein/j^nichr so rein und geschmeidig Zin geben^ wolte/ daß manv alsbald auß demHerd-ke gatterN / Und rechtschaffen Kauffmanns-Gut darauß machen könte / sondern fernerFlössens bedürffee/ daffelbigeZiNfotzu Fördenrung unsers Bergwercks/ wie gebührlich gr-flöst werden/ da es über die Norhdurfft nichterfordert/ süsollen die Gewercken/ mit demFlössen unbeschwert seyn und bleiben.

Der XXV m. Artickel.

'Das Zin unsern, ZcheNdUer zU wägestwrd zu stellen

E^ltLies Zin / so auffunsern Gebirgen / außL^zBergen und Sciffett gemacht wird/ sol^^alsbalv auß der Hütten oder Flösse / un-serm verordemenZehendner dasselbe zuwägen/zugestellt werden/ welcher sich aber unterstehenwürde/ ohne unsers Zehendners Wissen undZulassen das Zin zuverwcndcn/ der sol nachGelegenheit der Sachen mit Ernst gestrafftwerden. Und so! um Richtigkeit willen / allesZin so auff diesen unsern Gründen und Gebir-gen gemacht Wird/ Mit dem LeipzigischeN Ge-wicht und Centntt / wie es bißher auffder Blatten gebraucht worden / gewo-gen und verzchendek Mufft und verkaufftwerden.

^ Der xxix. Arkitkel.

^JTI Dcrlag/ Verlegern/ imd denen st»

Geld ansszin mstchnM.lU sonderlicher Förderung des I'N- Berg-?wercks/ wollen wir gnädigst allen den stni-waldige bauen /zulassen /daß einjedek Gewerrk sein Zin seines Gefallens/

und nach seinem Nutzund Fromnen/wem Und er wilzu verkauffen/ Macht haben sol.

Es sol auch das Verlegen auff diesen un-fern Zin-Bergwercken/ jedermän frey seyn /Und ob gleich der Mchrer Theil Gewercken desBngwercks mit unser Zulassung / sich in n»neu Zinkauffbewilligen und einlassen / so sollendoch diejenigen / die es nicht bedürssen / ödetden es nicht gelegen seyn wil/ damit nicht ver-bunden / sondern frey seyn-

Alle diejenigen / so von Verlegern Geld auffZinauffhcben und entlehen / die sollen auff bwstimtt und versprochene Fristen unverzüglichzahlen/ da aber die Berleger / dcrhalben gegenunserm Bergmcifferklaghüfftig würden/ als-dann soi er/ungeacht ihrer ungegründken Auß-siucht und Behelff / ihrem Leib und Gutschleunig Mhelffen.

Werden Gewercken mehr düNnvönrinemVerleger/ auch mehr dann auff einer ZechenGeld empfahen und entlehnen / und darnach inder Zahlung sich der Außfluchk Und Behelffgebrauchen / und sagen das Zin wäre nicht mitdeß/ sondern mit eines andern Geld erbauet Un dgemacht./ oder der Verleger hatte ihm nichtauff diese/ sondern auff ein andere Zkche gelie-hen / an solche und dergleichen Behelff/ sol sichunser Bcrgmeisternichtkehrett/ sondern allwegden ersten und ältern Verlegern mitderHülf-se / für die andern gehen lasten / ungeacht allerVerschreibung / so sie gegen einander eittgamgen und auffgerichk haben.

Es sol auch keinem Verleger Zin folgen /ts ftynd dann zuvor die Arbeiter / so die Zwit-ter gewonnen /'.'geführet und außberejtet/ihres Lredlohns und darnach die Mühiherrn/Schmeltzcr und Hütten Herrn ihres Loh ns UndZinses gantz Und gar entricht.

Damit aber auch dieVerlegeknit bevorcheilt/UNd abscheuiggemacht/ so sollen BergmeisterundGeschworne flüssig Achtung hchen/und diejenigensovonVerlegernGeld aufZin nehmen/dahin halte/daß sie inBerg und Mühle muiicharbeiten/und daß sie auch wöchentlich anschnei-den bevSträff/unv so derBergmeisier Und Ge-schworne befinden/ daß Mehr auff Berg undMühlen gerechnet/dann gebürlicher Weiß dar-auff gangen/das sollen unserHauptmann/Ver-walkrk/ und Bergmeister mit Ernst straffen.

Wir wollen auch/daß alle diejenigen/ so vonVerleKrn Geld auff Zin rmpfahen/dergleichmauch alle andere den Arbeitern an ihrem Loh»Nicht üuffschlagcn/ sondern baar lohnen sotten/Und mit keiner Wahre/daß auch keinem Händ-ler gestattet werde/Schichtmeister zu setzn.

Der xxX. Mittel.

Gute«» N'/oiwag und BrerfchlchtMNichrzuZestaktcu / und ByttH-chzelkeN.

.Elcher Mühl- üderBerg-Arbeitek gu-rten Montag oder sonsten in der Wo-chen Bicrschichttn machen, wird / beßsol man die Wochen sollgend außfeyern lassen

oder ablegen/welcherS

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