XXXXII
Das soll aus guten Gründen nicht so seyn. Nur derFrey-willige besuche den Platz und kein Zwang widriger Art findeStart. Allein genau betrachtet steckt der Militärzwangnicht so wohl in der geregelten Ordnung der Uebungen,sondern in der Strenge des Militärgesetzes; fällt diese weg,so kann es sehr wohl gedacht werden, dast sie selbst inder geregelten Ordnung keine Zwang-, sondern nur dieLust-Regel erblickten. Zn diesem Falle möchte man dieeigentlichen Turnübungen wohl nirgends schöner in ihrerAusführung sehen, als auf den Plätzen geübter Krieger.
Doch Mas; und Ziel seyen das Rechte, darum zu denUebungen selbst.