Band 
Erster Theil.
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rnit dem Herzoge Stephan von Bayern beschaffttigt, und mittlerweile war auch die bisherige Zwey-trachtstifterin, Z^öntgin Agnro, im Jahr 1364.im Kloster zu Rönigsfelden gestorben.

Wahrend dieses ruhigen Zwischenraumcs wuchsdie Eydgcnoßschaft je langer je mehr zu rcgclinäßi-ger gestalt an. Hichcr gehört der pfaffcnbriefvom Jahr izyo. Dieser Vertrag schränkte nichtbloß d,e Rirchenfrcyhcircn allein ein, indem erden Geistlichen verbot, mit ihren Gegcnparthcyenvor bischöfliche Tribunale zu ziehen; der Vertragumfasste überal alles , was wesentlich zur Sicher-heit sowol der Personen als der Güter gehört.Niemand durfte sich, seinem natürlichen Richterentzieh»; gegenseitig lieferte man strafbare Flücht,singe aus. Jeder Kanton kann seine Verbrechereben sewol aus der ganzen Eydgenoßschast alsaus seinem besondern Bezirke verbannen. Endlichward auch zur Gicherhrit des Handels und derStrassen durchgängige Gewährleistung errichtet.

Durch lange Uebung indeß schien der Rncg fürhie Eydgcnosscn ein Spiel, das ihnen immer wichkommen war. Im Jahr iz/z. schickten sie einemMaylander, plscomi, der sich sein Vaterland un-terwarf, für baareo Geld zc>oo. Mann zur Hilfe.— Im Jahr iz/z. sahn sie sich von einem neuenFeind überfallen. Ingram von Loußy, ein mäch-tiger Herr aus der pieardie, wollte unter dem Ver-wände seiner Verwandtschaft mit Oesterreich,- sicheiniger Gegenden in« Elsaß und Argäu, als mnt«Milchen Erblhcrls bcmcistcrn. Hiezu erhielt erdie Einwilligung Raysec Rarls IV, auch unter-