Band 
Erster Theil.
Seite
459
JPEG-Download
 

--- 467

schen Gottesdienstes zu Lustorf eingestellt und darselbst sowohl als an andern Orten alles in dießma-ligem Zustande gelassen werden. 3. Zu Erhaltunggegenseitigen, eidgenößifchen Vertrauens wünschtman, daß gemeinschaftliche Rcgicrungsangelegenheirten niemals absonderlich, sonder» gemeinschaftlichbesorgt werden. — Alles dieses ohne Nachtheil deskandesfriedens und andrer Vertrage, wie auch ol/ne Nachtheil weder der Schicdrichtcr noch der Hoheitbeyder Partheyen.

Nicht nur wurden von diesen Letzter«, die verglichnpunkte genehmigt, sondern bald hernach verglichensie sich gütlich über mehrere andre Artikel.

Bey immer noch ausbleibender Genugthuung vonSeite Frankreichs, wollten endlich die catholischeRantone im April 1651 ihre Hilfsvölker in allemErnste nach Hause berufen; die Reformierte erhiel.ten nicht ohne Mühe, daß man diesem gewaltsamenSchritt noch ein Schreiben vorgehen ließ. Auchwürkte dieses Schreiben so viel, daß die Rönigin-Mutter den cidgcnößischen Hauptleuten bey dreyMillionen an Kleinodien »nd Billets herauslieferte.Dadurch waren zwar die noch im Dienste stehende,keineswegs aber die entlassene Befehlshaber, nochviel weniger die Obrigkeiten befriedigt. Immer oftso wurden die wicdcrhohltcn Lundesanträge aufden Tagleistungen vcrworffen, und zwar um so vielmehr, da aufs neue die burgundische Stände sehr-ringend baten, daß die Eidgenossen solchen Antraggen ja kein Gehör geben möchten, bevor die alteNeutralität zwischen beyden Lurgundien gänzlichwürde hergestellt seyn.