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sämtliche» reformirten Rantonen wurde diese Meü d>nung gebilligt; sie beriefen sich auf die Beyspiele Cvergangener Feiten, auf das Beyspiel der Glarner stselbst und auf den Friedensschluß vom Jahr i6;6. NDie catholtsche Parthey hingegen und sämtliche cas ntholische Rantone drangen auf eine Entscheidung bdurch Mehrheit der Stimmen vor gemeineidgenößi- tlscher Versammlung. Um durch zögern die Gemüther Azu kühlen, wurde nunmehr, den Instruktionen ohne dNachtheil, jede Parthey besonders, und nickt in ncontruäictorü8, vor den absonderlichen Gesandten uihrer Religion ausschließend verhört. Auch dieser liAusweg führte eher vom Ziel ab, als zum Zicke hin. äRoch mehr als über die Hauptfrage, erhitzte man ?sich über die Vorfrage: Wer in diesem Streit eigents eisich Richter seyn sollte? Von neuem ward also einAufschub beschlossen. — Nach und nach kamen die SPartheyen von selbst näher zusammen; so z. B. ver- 3
einigten sie sich über den Nolkesaufbruch bey allge- §
meinem und bey besondern! Kriege, über die Unk« ^sten des letztem Basier-Zuzuges, über die Jnstruk- ^tionen auf Tagleistungcn , über die Staatsangele- ^genheiten, die vor gemeinen Landrath gehören, überdie Freyheiten in den gemeineidgenößischen Vogteyen, ^über die rheinthaler Regierung, über die Appellativ ^nen in den Vogteyen Uznach und Gaster, über die ^Bestrafung der Kabalen und Bestechungen, über die iFeyerlichkeiten bey der Nefelser Fahrt, über die Fest- ^tage, über die Glaubensfrcyheit, über den Landes- 'frieden u. s. w. Wegen der Volkeswerbung und 'des Passes in Uznach und Gaster aber konnten sie i
sich noch nicht vereinigen; die reformirte Parthey ^