„ Oontinustion nach sich zeuhen und sowol in einer„ lobl. Eidgenoßschaft als in unsern resp. Verbün-deten gebühren möchte; weil diese Begegniß samt„ dem gefährlichen Erfolg, so daraus entstehen möchs„ te, uns bey fortwährender, gegenwärtiger Tags„ leistung nachdrüklich von denen französischen und„ savoischcn Herren Minisiris vorgestellt worden.„Deswegen und damit der gemeine Ruhestand in„ lobl. Eidgenoßschaft ferner unbetrübt erhalten wers„de, haben wir auf dergleichen gefährliche Leute in„unsrerEidgenoßschaft eine solche Aufsicht zu halten,„ daß sie nicht mehr hineinkommen und dergleichen„Unruhen anstellen können, entschlossen. Wenn„wir aber die sichere Nachricht erhalten, daß annoch„eine grosse Anzahl dieser Waldenfer und Franzos„ sen in euer U. G. L. A. B. Gebiet sich aufhalten,„wollen wir euch hiemit freundlich und bundges„ nößisch ersuchen, gedachte Leute an solche Orte zus„verweisen, daß von ihnen einer gemeinen Eidges„ noßschaft kein weiter Ungemach zustehn möge. —„Den 15. September 168Y. „
Sogleich Tags drauf gab die eidgenößische Tagleisstung folgende Erkannkniß: — „ Wir die Abgesandte„ gemeiner teutsche Vogteyen regierender Orte der Zeit„mit vollem Gewalt und Befehl auf den Tag in„Baden versambt, thun kund männiglich u. s. w.„Und damit der eidgenößische Ruhestand ferner uns„betrübt erhalten werde, sollen die geflüchtekm„Franzosen und Waldenfer, als dem eidgenößischm„ Wesen gefährliche und schädliche Leute, nicht mehr„in die Eibgenoßschaft hineingelassen, sondern ansx>den gemeinen Vogreyen wieder über Rhein hinauf