Band 
[Zweyter Theil.]
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die sich in gleichem Gasthof aufhielten, wurde Mop.Heus in der Versammlung dieser Unfug, als Ver-letzung des Gesandtschaftsrcchtes, sehr ernstlichgeahndet ; sie forderten für den Schorno sicheresGeleit und Ehrenerklärung; seine Beleidiger aber ^empfahlen sie zu ernstlicher Strafe. Bald darauf ^verreißte Schorno nach Haufe, und damit wurde der §Aufruhr besänftigt. Nunmehr schritt man zu dem IGeschäfte selbst; die Ausgeschoßne beyder Partheyen,von Zug und von Bar, wurden verhört; umsonstdaß sich die Gesandte der unparlheyischen Ran- !tone zur Verfertigung eines gütlichen Verglichs an. ^erboten; der Entwurf, ungeachtet er das Richteramt >in solchen Zugsfachen der Gemeinde Baar aufs ftyer- Ilichste zusicherte, wurde nichts desioweniger geradezu ivon dieser Gemeinde verworfen. Unverrichtetcr Din- !gen verreißten die Gesandte, nachdem sie beyde Par- >theyen vor gewaltsamen Schritten und vor Verletzungdes Rechts und Gerichtes brüderlich verwarnt hatten.

L.V.

Eidgenößische Unterhandlungen mit Eng-land.

vom Iahv 1688. bis I6so.

Ä)^ehr als jemals waren in diesem Zeitraum Reli-gion und Staatskunst unter einander gemengt;die Geistlichkeit schrieb politische Bedenken; die Re. »gicrung machte Controversen zu Angelegenheiten desStaates r alter Glauben und neuer Glauben stifte»ken Frieden und Kriege; unter den entferntesten «Völkern knüpften sie das engste Interesse. ,

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