wurden die übrigen Gefangene entweder auf die Ga-leeren verdammt oder banniflert oder mit Geldbussenbelegt.
L.X.
Gewaltsame Controversen zwischen den re-formierten und katholischen Kantonen.
vom Iahr 1679 bis -69;.
^)n diesem Zeitraume wurde die Polemik nicht nurmit der Feder geführt; häufige Beyspiele hat manvon thätlicher Feindseligkeit. Aus einer weitläuf-igen Sammlung nur wenige, zerstreute Anekdoten!
So z. B. wurde im Jahr 1679 der Pfarrer Tschudizu wartau von dem SargansischenLandvogt um izoKronen gebüßt, weil er gesagt hatte: das Gesetz Got-tes könne nicht vollkommen beobachtet werden.—In gleichem Jahr, an dem Pfingstfest, wollte derkatholische Priester zu Aadorf den Neformirten dieKirche nicht auf bestimmte Zeit räumen, und mitGewalt verjagten diese leztre die Batholicken. —Den 20 April 1680 maßte sich, nach Absterben desPfarrer Wipfen zu Rheinegg, der RhetnthalscheLandvogt von Glarus, im Namen der mitregie-renden Kantone die Collatur an; ungeachtet allesWiederstandes von Seite der Gemeinde, die bisherim Besitz des Wahlrechtes gewesen, ward nunmehrdie Pfarrstelle, in Beyseyn des Abbt St. GallischenHofmeisters, von dem Landvogt an Sebastian Hög-ger von St. Gallen verliehen. Umsonst daß Zürichsich hierüber auf der Lagleistung beschwerte : die
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