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Gestade, auf Strassen, in der Schenke, auf demMarkte der Pöbel das Kampsspiel mit Fausten. Undwas durste man anders erwarten, da selbst die obrig-keitliche Mandate den Geist der Polemik athme-ten? Im Jahr 1636 ward zu Gchaffhausen wegenFeyerung des Bctkages eine Verordnung verlesen,in welcher sich unter andern folgende Ausdrücke be-fanden : — ,, Die verfluchte Lehre des abgöttischen„Pabstthums, der Baalsrath, die von dem Sauer-i, taig der antichristlichcn Lehre rein gebliebene Kirche„ im Piemont u. s. w. „ Mit Grund entstand hier-über in den catholischen Rantonen grosse Verbit-terung. Die Stadt Lucent machte dem KantonSchafhausen schriftlichen Vorwurf. Gchafhausmschob das Vergeh» auf den Staatsschrciber. Diesenfederten die catholischen Rantone zur Abstrafungheraus. Voll Unwillen warf nun der grosse Rathzu Schaffhausen dem täglichen Rath vor, er hatteauf das Schreiben der V. catholischen Kantone ge-radezu alle Verantwortung abschlagen sollen. Wah-rend daß Zürich und Bern an der Aussöhnung ar-beiteten , hielten die catholtsche Nantone eine Ver-sammlung zu Lucern. Schwytz besonders bezeigtesich äusserst erbittert. Lucern aber redete cydge-nößisch zum Frieden und stellte vor, daß bey inne-rer Zwcytracht leicht ein fremder Drittmann über bey-ve Partheyen losstürmen könnte. Man beschloß,mit der Klage wegen des Schafhauser-Mandatesbis im Junius 1687 zu warten und sie alsdann vordie Tagleistung in Baden zubringen. Noch vorherschrieb Schaffhaustn an die carholische Rantone:Das Mandat sey aus Unachtsamkeit verloren gegan»
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