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an seine besondere Obrigkeit/ mit gemessenem Auf-trag , daß sie nicht aus dem Lande weichen, bisman die endlichen Gesinnungen des Königs schrift-lich werde eingeholt haben. Auf der gemeineydge-nößischen Tagleistung zu Baden, unterm 22. No-vember , übergab der französische Bottschafter einSchreiben des Rönigs, mit der Versicherung, daßzu Friedenszcit der Monatssold auf den Kopf aufsechszehn Franken, in Rriegeszeiten aber auf sechsReichsthaler, jeder zu acht und fünfzig Sols, ge-siezt seyn soll. Jede Compagnie hundert Mann stark.Bey der Ungleichheit der deswegen eingeholten In-struktionen , begnügten sich die mehrern Kantonemit dem angebottenen Monatssold; jedoch so, daßübrigens das Bündtniß, die Beybricfe und an-dre Vertrage ungekränkt bleiben. Man entwarf zu-gleich eine Rriegsördnung, nebst neuer Eydsfor-mel für die eydgenößischen Befehlshaber in aus-wärtigem Dienste, mit ausdrücklicher Erkanntniß,daß jeder derselben, wofern er nicht Haus und Gutim Vaterland hatte, zum wenigsten 4000 Thalerals Hinterlage im Lande zurückhalten sollte.
Wahrend des Krieges vor dem Ryswickerfrieden be§lief sich die Anzahl der Schweizertruppen in französi-schen Diensten auf Z20V0 Mann. (S. Daniel um. cle laMliee francoile, 1 .II. D, X. L.VIl. S. ZI8. ?sri81721.)
I.XX 1 .
Stllppa.
d^ach den Xuits anglsissz, 1 . M. S. 75 . giengeine Sage, daß der verlarvte Mann, welcher dem