viel Mitwerber sich um ein Amt anmelden, so vielgezählte Pfenninge werden in einem Beutel gewvr-fen, und alsdenn von ihnen herausgezogen. Dasdurch wird die Ordnung entschieden, nach welch«unter ihnen das Loos geschehen soll. Hierauf wer-den eben so viele Balotes in den Beutel gescho-ben. Eine davon ist vergüldet. Wer diese mitdem Handschuh an der Hand herauszieht, be-kömmt das Amt. Diese Wahlordnung galt imbey den Landvogteyen und dergleichen Aemter«.Das Amt des Schultheißen, des Nenners, desSekelmeisters, und die Rathsherrn - Würde bostellke man ferner bey dem heimlichen Mehr.Hernach ward gleichwol im Jahr 1722. auch bqdiesen hohen Aemtern und Stellen ein gewisses!zwar sehr verwickeltes und eingeschränktes Loo«!eingeführt.
I.XXXII.
Aoggenburgischer Zustand bis zum Ausbrultdes Krieges. *)
Im Jahr 1712.
(Schott von dem Grafen Donat hakten die ToAgenburger im Jahr izyy. einen Brief erhalten /
*) S. DürstelerS Samm-unq auf der Jüricherifchen Sta^Bibliothek, und Heinrich FücßliliS Fragment in dem Archiv
der helvetischen Gesellschaft.