Band 
Zweyter Theil.
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der Ehren angetretten, lasset Euch diesenLöblichen Stand allzeit fürbefohlen seyn.Und jcmchr Ihr werdet von einem Staf-fel der Ehren zu dem andern gelangen/deftomehr wendet Euer zunehmendes Alt-sehen zum Besten einer Gesellschaft an,wo Eure aufwachende Ehrbegierde denersten Lorbeerkranz erfochten hat.

Ihr alle,Wohlgebohrne, Hoch-geachte. Gnädige Herren! denen dasSchiksal nunmehr die bürgerliche Kroneauf Eure Häupter gesezt, nehmet diesenlöblichen Stand in Euren hohen Schuz,lasset selbigen unter Euerm gnädigenScepter blühen, und lasset uns alle ins-gesamt, und einen seglichen von uns ins-besondere Eurer hochsthäzbarcn Wohl-gewogenheit vorbefohlen seyn.