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Vollständige Geschichte der neuesten Bedruckungen der Evangelischen in den Erblanden des Hauses Oesterreich mit den dazu gehörigen Urkunden und Beweisschriften. Erster Theil
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Und in solcher Absicht sollen Ewr. Kayserl. Königl. Mas. aufBefehle und im Nahmen unserer höchst - und hohen Herren krinci-pslen, Oberen und committenten, wir, Derselben zu gegenwär-tigem Reichs - Lonvent gevollmächt gte Räthe, Bothsthafler undGesandte, Eingangs erwehntcr unserer Glaubens-Genossen Kum-mer-voileste Anliegen, nachdem ihre des Endes eigends überreichte«llerunterkhänigste Zupplicate von denen ein eimischen Unter Obrig-keiten nicht angenommen werden wollen, mithin zu Ewr Kayserl.Königl. Mas geheiligten Throne aus solche Weise nicht gelangenkönnen, noch auch die neuerlich in der Sache disseitig geziemend be-fchehene Verwendung an Ewr. Kayserl Königl. Maj. hiesige Ertz«Hertzoglich- Oesterreichiscke Gcsandschafft, nach einer drey Mo-natlichen Zusicht, von der allergeringsten Würkvng gewesen, in ge-ziemender und reipetiivc al.'erunterthänigster Devotion vorstelligmachen, und zugleich ehrerbietiast als angelegentlichst bitten, Ewr.Kayserl. Königl- Maj. wollen Dero Evangelischen Unttrthonen ob-bemerkter (p.sterreichischcn Lande, w lche nach einem in ihren Hey-mathen zu übenven krivst GOites-Di nst so sehnlichst seufzen, mit

Loßlaffung derer obangeführter manen in Gefängniß und Bandenliegenden, allenfalls sothanen GOlts-Dienst allergnädigst zu ge-statten, oder mindestens den-nselben nach Maaßqabe obangezogenerFriedens-Schlüsse, das obschon an sich allerdings ktägiiche, gestal-ten Dingen nach jedoch glcichwohlen noch' tröstliche benessciumemiZrsnsti, ohne Vorenrhaltung ihrer Kind.r und eigenthümlichenHabe, unter mildester Bestattung hinlänglicher Frist zur Dispositionüber diese letztere, angedeyhen zu lassen, allerhuldreichst geruhen. Diewir in vollkommenstem keipeQ verharren

Ewr. Kayserl. Königl. Maiestat

Regensparg,rcn-z. Februar. i?fr.

allerunterthänigst- gehorsamste

Der EvangeMen Churfürsten, Fürsten und Stände zum allge-meinen Reichs-Tag gevvllmächtigte Räthe, Bochschafterund Gesandte.

§cke-