bans nicht über l2 Fl. und nicht unter 5 gk. betragen, seitlamgcr Zeit ist die festgesetzte Taxe 2 Fl. Die Rechte der-jenigen Gewcrken, welche diese Zubuße nicht geben, verfallennacch zwey Quartalen.
Im Clausthälcr und Andreasberger Reviere existirtensechs Ausbeutegruben, welche in einem Quartale aufjedrcn Kux folgende Ausbeute in Speciesthalcrn, deren jeder>xs Rcichsthaler fein (Cassengcld) gilt, geben.
1. Clausthäler Revier.
Dorothea .... 46 SpecieS.
Carolina .... iZ-
Gabe Gottes ... 2-
Neue Bcnedicte . . »-
s. St. Andreasberger Revier.Samson..... 6 Species.
Ncufang .... 3-
Es werden demnach in jedem Quartale 9230 Speciesan sämmtliche Gewerbe vertheilt, in einem Jahre also 36920Spoecies oder 49,226^ Reichsthalcr.
Da die Kuxe verkäufliche Dinge sind, so wird ihr Coursjedces Quartal von dem Bcrgamte öffentlich bekannt gemacht;dennnach betrug >8c>7 der Werth eines KuxeS der GrubeDowothea 48 oc> Rthlr. Gold. Ausbeute und Zubuße werdennurc erst dann bestimmt, wenn der Zustand der Arbeiten genauauesgcmittelt worden ist. Deshalb wird dafür gesorgt, 1. daßnichhl eher Ausbeute von einer Grube vertheilt wird, bis sieeinem Fond hat; 2. in einem Quartale nicht alle Ausbeutevoirn vorigen Quartale vertheilt wird; 3 . die Ausbeut- undZukbuß-Vertheilung so wenig wie möglich und stets nur nachundv nach verändert wird. Auf diese Weise sichert man undmaccht man die Resultate des Betriebe- auf lange Zeit gleich-