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Erster Band.
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lhen, wenn der Bergbau nach den weiter oben entwickeltenGrundsätzen betrieben wird. Die Duellen, aus welchen die-ser reine Gewinn namentlich fließt, sind immer durch den Zu-stand der Bergwerke bedingt; hätte nun der Staat nicht im-mer schon einen großen Theil des seinen Kassen zufließendenreinen Gewinnes zur Erhaltung des Ganzen des Bergbauesverwendet, so könnte von diesem Gewinne, ja von dem Här-zer Bergbau und der Bevölkerung des Harzes gar nicht mehrdie Rede seyn. Dieß ist eine Wahrheit, die im Verfolg die-ses Werkes noch durch mehrere Thatsachen gezeigt werdenwird. Die Verwendung von Geldsummen auf solche Artvon Seiten des Staates kann kein Opfer genannt werden;denn ein Nichtgcwinn ist kein Verlust, selbst in dem Haus-halte eines Privatmannes, besonders wenn der pekuniäre Ge-winn durch bey weitem wichtigere ersetzt wird, und als einindirekter Geldgewinn fortdauert. Dieß ist das jetzige Vcr^hällniß des Harzes zum Staate.

Es würde ganz falsch seyn, daraus, daß ein großer Theildes aus dem Berg - Regal fließenden Gewinnes nach denGrundsätzen der Verwaltung auf den Bergbau selbst wiederumverwandt ist, zu folgern: das Regal sey ein imaginäresRecht, welches der Landesherr ausübt, und die Erhaltungderselben geschehe nur des Scheines wegen. Dieses ist aberdurchaus nicht der Fall; denn

r. es wird für die Staatskassen eine Quelle des Er-trags, sobald die natürlichen Verhältnisse des Bergbaues unddie Handelsconjuncturen in Hinsicht seiner Producte vortheil-haft werden; folglich opfert es zugleich mit Gerechtigkeit undVorsicht zu Gunsten der Staatskassen ein wirkliches Recht;ein Recht, welches auf dem Principe berubet, daß die Ge-werkschaft einer Grube, welche Vorschüsse erhalten hat, nurerst dann Ausbeute bekommt, wenn diese Vorschüsse, an dieLandesherrlichen Kassen (hier die Zchntkasse) wieder erstattet

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