Band 
Erster Band.
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der enthält 4 Loth fei» Silber. Eine Mark legirtes Silberwird zu z Rthlr. 9 Mgl. und eine Mark seines Silber zudem Werthe von -5 Rthlr. ausgeprägt.

Man sieht also, daß der Nominal-Werth aller dieserlegirten Münzen geringer als der der Conventions-Münze.,bey welcher die feine Mark zu ,z Rthlr. g ggl. und auchgeringer als der der Preußischen Münze, bey welcher dieseine Mark zu >4 Rthlr. ausgeprägt wird, ist; allein mandarf nicht unbeachtet lassen, daß das Hannovrische Geld imCourse gegen das Conventions - und Preußische Geld ge-winnt. Der Nachtheil, welchen die feinen Harz - Guldenhaben sollen, besteht in Folgendem: 1) Die benachbar-ten Staaten können sie ihres hoben innern Werthes wegeneinschmelzen und mit Vortheil wieder ausprägen, s ) DieMünzkostcn sind nicht in dem Nominal-Werthe der Mün-zen begriffen. Auf einer andern Seite verursacht eine Ver-änderung, hinsichtlich des Werthes der Münzen, viele an-dere schwer ausführbare; denn da alles bey den Berg - undHüttenwerken des Oberharzes nach Kassengclde berechnet wird,da die Arbeitslöhne nach demselben gestellt sind, und derArbeiter durch das Auswechseln noch etwas gewinnt, da esnatürlich dann unerläßlich wäre, die Löhne zu erhöhen, wennman den Werth der Münzen verringern wollte; und da end-lich die Gewcrken das alte Recht haben, in feinem Silberbezahlt zu werden: so ist eine solche Veränderung immerschwierig. Manche sind auch der Meinung, daß es sehr vor-theilhaft für einen Staat sey, unlegirtcs Geld zu münzen*).

*) Zwanzig Gulden ConventionSgeld enthalten eine Mark feinSilber, eben so wie ig feine Gulden. Im Wechsel bekommtman gewöhnlich für diese letztere Summe -oHH Fl. Conven-tionsgeld. Demnach gewähren also 50000 Mark zu Claus-thal ausgeprägte Münze dem Lande einen Gewiny von