Band 
Erster Band.
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Kaprtel IV.

Von den Berg-, Hütten- und Salzwerken derLestreichischen Monarchie.

Die Central-Behörde für die Verwaltung des Salz-,Berg - und Hüttenwesens in der Oestreichischen Monarchiezu Wien ist ein Theil der K. K. allgemeinen Hofkammer imMinisterium der Finanzen. Das Finanz-Ministerium oderdie allgemeine Hofkammer zerfallt in drey Abtheilungen. Ander Spitze dieser Abtheilungen stehen der Finanz-Ministerund der Präsident der Hoskammer. Jeder Abtheilung derKammer ist wieder ein besonderer Direktor vorgesetzt, und dieGeschäfte in der montanistischen Abtheilung der Hofkammerwerden jetzt von dem Direktor und sechs Räthen verrichtet,von welchen einem Jeden ein Geheimer Secretair als Gerhülfe und Stellvertreter, während der Anwesenheit der Rä-the in den Provinzen, zugetheilt ist.

In den Provinzen ist die Verwaltungsform nicht ganzübereinstimmend. Einige Provinzen (Ungarn, Böhmen , Salz­ burg , Tyrol) haben eine oder, nach der Größe und Aus-dehnung der Provinz, auch wohl mehrere oberste Provinzial-Behirden Ober-Bcrgämter *) erhalten; von welchen

*) Die oberste Berg-Behörde für die Provinz Ungarn ist dasOdrist-Aammergrafenamt zu Schemnttz.